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LKW - Verkehr im Alpetal

Meldungsnummer 120/2024
Erstellt am 28.07.2024 um 22:45 Uhr
Kategorie Ordnungsamt
Standort Alpetalstrasse
51674 Wiehl
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 31.07.2024
Dauer 2 Tage
BESCHREIBUNG
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Liebes Team der Stadt Wiehl,
Ihr Kommetar ist in diesem Fall nicht ganz kotrrekt. Selbstverständlich bringen LKW eine gewisse Lautstärke mit sich; egal ob beladen oder leer., da haben Sie Recht. Und durch Ihre Grösse empfindet man die Geschwindigkeit meist als schneller, als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit. Auch geschenkt.
Aber speziell bei den Fahrzeugen die derzeit im Alpetal unterwegs sind, ist das Problem das es sich überwiegend um landwirtschaftliche Zugmaschinen handelt (Traktoren), an denen Muldenkippanhänger angehangen sind. Die landwirtschfatlichen Zugmaschnen sind deutlich höher und vor allem deutlich breiter als LKWs und: sie sind alle ausnahmslos mit Reifen mit Ackerprofil aiusgestattet! das Ackerprofil ist dafür gedacht, kurze Strecken vom landwistchaftlichen Hof zum Acker zu fahren und dann auf dem Acker schwere Erdbearbeitungsmaschinen zu ziehen, aber keiensfalls um damit dauerhaft mit Höchstgeschwibndigkeit auf asphaltierten Strassen zu fahren! Bedingt durch die Erde ist das Laufgeräusch der Reifen mit Ackerprofil auf dem Acker nicht zu hören. Auf normal asphaltierten Strassen entwicket sich aber bei den hohen Geschwindigkeiten die gefahren werden (die meisten der dort eingesetzten Maschinen sind mit 50km/h angegeben) enorm hohe Abrollgeräusche des Ackerprofils. Die Abrollgeräusche des Ackerprofils sind um ein x-faches lauter als die von LKW. LKW haben fast ausnahmslos Strassenprofil und sind daher deutlich leiser.
Die Fahrer der schweren, überbreiten Traktoren verwechseln derzeit das Alpetal und insbesondere die kurvenreiche, absolut unübersehbare Ortsdurchfahrt von Alpe mit einer Rennstrecke. Die Fahrer nutzen meist die max erreichbare Höchstgeschwindigkeit der Traktoren von 50Km/h aus, womit sie ja auch grundsätzlich nichts falsch machen, da ja 50Km/h in Alpe erlaubt sind. Aber durch die enorme Breite gelingt es den Fahrer bei den hohen Geschwindigkeiten die gefahren werden nicht ihr Gespann ausschließlich auf ihrer Fahrbahnseite zu bewegen. Meist werden die eigene und noch die Hälfte von der anderen Fahrbahn benötigt was dazu führt das man selbst mit dem eigenen PKW stark abbremsen muss und nach rechts ausweichen; auch wenn rechts kein Platz ist.
Auf Grund des Gewichts der Gespanne ist es für die Fahrer bei der Geschwindigkeit von 50Km/h nicht möglich ohne die Kurven zu schneiden auf Ihrer Fahrbahn zu fahren und vor allem nicht rechtzeitig abzubremsen.
Fakt ist: würde die Geschwindigkeit im gesamten Alpetal wenigstens aber im Bereich von Häusern und Ortschaften auf 30km/h abgesenkt, wäre das riesen Problem gelöst! und der Lärm würde von selbst auch noch exorbitant geringer.
Liebe Verwaltung; Ihr Argument des Staus im Alpetal haken wir kurz ab und tun so als wäre das nie angebracht worden...Ich denke das Sie selbst auf die Idee kommen das das völliger Quatsch ist.
Ihre Antwort sieht aus wie eine Schreibtischentscheidung damit die Sache schnell vom Tisch ist.
Besser Sie sehen sich das Problem mal vor Ort ausgiebig an.
Für uns Bürger ist es absolut unverständlich warum Sie sich regelmässig einen Zacken aus der Krone brechen, wenn es darum geht Geschwindiglkeiten im Interesse der Sicherheit (und der Lautstärke) auf ein von den Bürgern gewünschtes Maß anzupassen.
In der Bahnhofstrasse geht es doch auch!
KOMMENTARE
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 28.07.2024 um 22:52 Uhr
Titel: AW: LKW - Verkehr im Alpetal
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Prinzipiell müsste sicher mal geprüft werden, ob es überhaupt zulässig ist, die landwirtschfatlichen Zugmaschinen (Trecker) von Baunternehmenrn als Transportmittel für Erdaushub u.A. wie es derzeit im Alpetal geschieht, als Baustellenfahrzeuge zweckentfremdet eingesetzt werden dürfen; auch vor dem Hintergrund der enorm hohen Gewichte der Gespanne selbst und dann noch mit Ladung!
 
Wiehl
Wiehl
Kommentar erstellt am: 31.07.2024 um 17:56 Uhr
Titel: AW: LKW - Verkehr im Alpetal
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Sehr geehrter Melder,

vielen Dank für Ihre ausführliche Stellungnahme und Darlegung.
Ich kann Ihnen trotz größtem Verständnis für Ihre Ausführungen an dieser Stelle lediglich mitteilen, dass sich die genannten Verkehre und Fahrzeuge allesamt innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen und Regelungen "bewegen".
Weiterhin handelt es sich hier um Fahrzeuge, die im Rahmen einer zeitlich befristeten Maßnahme agieren.

Ich werde Ihre Eingabe jedoch zum Anlass nehmen, die Polizei (als für den fließenden Verkehr zuständige Behörde) über Ihre Beobachtungen in Kenntnis zu setzen.

Mit besten Grüßen
Im Auftrag

Ihre Straßenverkehrsbehörde
 
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