Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an das Gemeindeamt melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir ;-)
Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.
Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass anonymisierte Meldungen von uns gelöscht werden!
ACHTUNG: Störungen in Sachen Straßenbeleuchtung und Lampen melden Sie bitte unmittelbar der AggerEnergie unter der Störungshotline: 02261 2300074; oder nutzen Sie diesen Link für eine Online-Meldung: https://aggerenergie.helios.innogy.com/app/
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Geschwindigkeitsbeschränkung
Meldungsnummer | 163/2024 |
Erstellt am | 25.10.2024 um 18:47 Uhr |
Kategorie | Öffentliche Verkehrsflächen (Strassen, Gehwege, Radwege, etc.) |
Standort |
Hahn 51674 Wiehl |
Status | Angenommen |
Kommentare | 1 Kommentar |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Sehr geehrte Damen und Herren.
Mein Anliegen ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung innerhalb der Ortschaft Hahn. Da in unserem Ort seit einigen Monaten
zwei junge Familien mit jeweils 2 Kindern eingezogen sind, wäre es sinnvoll, am Ortseingang und Ortsausgang ein Schild
mit der Geschwindigkeitsbeschränkung 30 anzubringen. Es wird oft sehr schnell gefahren und die Kinder bewegen sich mit
Fahrrädern oder Bällen in unmittelbarer Nähe oder auf der Straße.
Mit freundlichen Grüßen
Mein Anliegen ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung innerhalb der Ortschaft Hahn. Da in unserem Ort seit einigen Monaten
zwei junge Familien mit jeweils 2 Kindern eingezogen sind, wäre es sinnvoll, am Ortseingang und Ortsausgang ein Schild
mit der Geschwindigkeitsbeschränkung 30 anzubringen. Es wird oft sehr schnell gefahren und die Kinder bewegen sich mit
Fahrrädern oder Bällen in unmittelbarer Nähe oder auf der Straße.
Mit freundlichen Grüßen
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Beste Grüße
Ihre Straßenverkehrsbehörde