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Bei Problemen mit der Müllabfuhr, An- und Abmeldungen der Mülltonne, Sperrmüllanmeldungen und allen weiteren Fragen bezüglich der Abfallkreislaufwirtschaft steht Ihnen das Abfallwirtschaftsamt des Landkreises gerne unter 0751 852345 telefonisch zur Verfügung.
Unter der Webseite www.rv.de/ihr+anliegen/abfall/unsere+abfallentsorgung erhalten Sie bereit viele Antworten bezüglich der Abfallentsorgung im Landkreis.
Bei Themen rund um die Grünmüllsammelanlage oder wildem Müll ist die Stadt Weingarten weiterhin zuständig


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Verkehrszeichen überdecken sich teilweise

Meldungsnummer 102/2021
Erstellt am 09.08.2021 um 18:34 Uhr
Kategorie 01 Bürgerservice und Ordnungswesen
Standort Hähnlehofstraße Talstraße
88250 Weingarten
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 10.08.2021
Dauer 20 Stunden
BESCHREIBUNG
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Am Fußgängerüberweg Hähnlehofstraße, bei der Kreuzung mit der Talstraße, sind beiderseits Zeichen 350 angebracht.
Fährt man auf der Hähnlehofstraße von Ravensburg kommend Richtung Abt-Hyller-Straße, so verdeckt das dort rechtsseitig ebenfalls angebrachte Zeichen 301 das nachfolgende Zeichen 350 teilweise.
Entweder müssen die beiden Verkehrszeichen in der Höhe verändert oder in etwas mehr Abstand zueinander angebracht werden.
KOMMENTARE
Weingarten
Weingarten
Kommentar erstellt am: 10.08.2021 um 15:16 Uhr
Titel: AW: Verkehrszeichen überdecken sich teilweise
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Guten Tag,

danke für Ihre Meldung. Tatsächlich wurde diese Problematik an dieser Stelle bereits vor Aufstellung der Verkehrszeichen ausgiebig zwischen Straßenverkehrsbehörde und Straßenbauamt diskutiert. Im Zuge dessen wurde die nun ausgeführte Lösung als bestmögliche Alternative auserkoren.

Grundsätzlich besteht die Problematik darin, dass gemäß der Verwaltungsvorschrift (VwV) zur StVO das Zeichen 350 StVO (Fußgängerüberweg) nicht in Kombination mit anderen Zeichen aufgestellt werden darf. Gleichzeitig verlangt die VwV, dass das Zeichen 301 StVO unmittelbar vor der betreffenden Einmündung aufzustellen ist. Aktuell wurde der Abstand zwischen den VZ 350 und 301 bereits auf 6,5m ausgedehnt. Bei einer weiteren Versetzung in südlicher Richtung wäre der Bezug zur Einmündung Talstraße immer weniger gegeben. Im Bewusstsein dieser teilweisen Überlappung wurden die Zeichen nun etwas höhenversetzt aufgestellt.

Aufgrund der beidseitigen Beschilderung mit Zeichen 350 StVO sind sowohl wir als Straßenverkehrsbehörde als auch Straßenbaubehörde und Verkehrspolizei jedoch der Ansicht, dass die Erkennbarkeit des FGÜs ausreichend ist.

Um zusätzlich noch für eine Verbesserung zu sorgen, wird die links der Fahrbahn verlaufende Hecke in nächster Zeit zurückgeschnitten. Spätestens mit dieser Maßnahme dürfte die Erkennbarkeit absolut gegeben sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team
Bürgerservice und Ordnungswesen
 
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