!!!!!!! Bitte beachten Sie: Ab dem 01. August 2018 hat die TWS Netz GmbH das Straßenbeleuchtungsnetz von Weingarten übernommen. Wir bitten Sie daher, alle Störungen, die die Straßenbeleuchtung betreffen, direkt an die Hotlinenummer 0800 / 804 2000 oder per Mail an stoerung@tws-netz.de zu richten.
!!!!!!! Bitte beachten Sie: Seit dem 01. Januar 2016 ist für die Abfallwirtschaft das Landratsamt Ravensburg zuständig.
Bei Problemen mit der Müllabfuhr, An- und Abmeldungen der Mülltonne, Sperrmüllanmeldungen und allen weiteren Fragen bezüglich der Abfallkreislaufwirtschaft steht Ihnen das Abfallwirtschaftsamt des Landkreises gerne unter 0751 852345 telefonisch zur Verfügung.
Unter der Webseite www.rv.de/ihr+anliegen/abfall/unsere+abfallentsorgung erhalten Sie bereit viele Antworten bezüglich der Abfallentsorgung im Landkreis.
Bei Themen rund um die Grünmüllsammelanlage oder wildem Müll ist die Stadt Weingarten weiterhin zuständig
_______________________________________________________________________________________________________
Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir.
Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass anonymisierte Meldungen von uns gelöscht werden!
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Bei Problemen mit der Müllabfuhr, An- und Abmeldungen der Mülltonne, Sperrmüllanmeldungen und allen weiteren Fragen bezüglich der Abfallkreislaufwirtschaft steht Ihnen das Abfallwirtschaftsamt des Landkreises gerne unter 0751 852345 telefonisch zur Verfügung.
Unter der Webseite www.rv.de/ihr+anliegen/abfall/unsere+abfallentsorgung erhalten Sie bereit viele Antworten bezüglich der Abfallentsorgung im Landkreis.
Bei Themen rund um die Grünmüllsammelanlage oder wildem Müll ist die Stadt Weingarten weiterhin zuständig
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Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir.
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Unnötiger Lärm
Meldungsnummer | 74/2022 |
Erstellt am | 11.06.2022 um 17:47 Uhr |
Kategorie | 01 Bürgerservice und Ordnungswesen |
Standort |
Liebfrauenstraße 88250 Weingarten |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 13.06.2022 |
Dauer | 1 Tag |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Hallo,
mich interessiert, warum in Weingarten so gut wie alle Fahrzeuge des DRK, der Polizei und auch der Feuerwehr, bei ihren Einsätzen mit permanent eingeschaltetem Martinshorn unterwegs sind?
Unsere Wohnlage ist verkehrstechnisch gesehen ziemlich zentral in Weingarten, wodurch dann natürlich auch viele dieser Fahrzeuge bei uns vorbeifahren.
Ich habe vollstes Verständnis dafür, dass es bei den Einsätzen oft um Leben oder Tod und damit auch um jede Sekunde geht, kein Verständnis habe ich allerdings, wenn diese Fahrzeuge nachts, lärmend durch menschen- und fahrzeugleere Straßen fahren.
Wir besuchen oft Freunde, die in direkter Nähe zur Notaufnahme einer Universitätsklinik wohnen, dort wird das deutlich anders gehandhabt.
Vielleicht sollten diese Fahrer sich hin und wieder den §1 der Straßenverkehrsordnung anschauen, denn auch sie sind an dessen Forderungen gebunden.
Es wäre ein Traum, zukünftig seltener von dem unnötigen Getöse gestört zu werden.
Auf Ihre Antwort freue ich mich sehr.
Mit freundlichen Grüßen.
Karsten Thurm
mich interessiert, warum in Weingarten so gut wie alle Fahrzeuge des DRK, der Polizei und auch der Feuerwehr, bei ihren Einsätzen mit permanent eingeschaltetem Martinshorn unterwegs sind?
Unsere Wohnlage ist verkehrstechnisch gesehen ziemlich zentral in Weingarten, wodurch dann natürlich auch viele dieser Fahrzeuge bei uns vorbeifahren.
Ich habe vollstes Verständnis dafür, dass es bei den Einsätzen oft um Leben oder Tod und damit auch um jede Sekunde geht, kein Verständnis habe ich allerdings, wenn diese Fahrzeuge nachts, lärmend durch menschen- und fahrzeugleere Straßen fahren.
Wir besuchen oft Freunde, die in direkter Nähe zur Notaufnahme einer Universitätsklinik wohnen, dort wird das deutlich anders gehandhabt.
Vielleicht sollten diese Fahrer sich hin und wieder den §1 der Straßenverkehrsordnung anschauen, denn auch sie sind an dessen Forderungen gebunden.
Es wäre ein Traum, zukünftig seltener von dem unnötigen Getöse gestört zu werden.
Auf Ihre Antwort freue ich mich sehr.
Mit freundlichen Grüßen.
Karsten Thurm
KOMMENTARE
Vielen Dank an das Team vom Bürgerservice für diese erklärende und sehr ausführliche Antwort. Diese sollten viel mehr Bürger lesen und hoffentlich auch verstehen.
5 von 5 (2 Bewertungen)
Danke für Deine Bewertung!
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Ihre Bewertung wurde geändert!
auch wenn die Thematik nicht primär mit uns als Stadtverwaltung zu tun hat, nehmen wir trotzdem gerne Stellung zu ihrem Anliegen:
Für Feuerwehr, THW, Rettungsdienst, Polizei etc. gelten die §§38 StVO (blaues und gelbes Blinklicht) und §35 StVO (Sonderrechte). Um die Sonderrechte anwenden zu dürfen, bedarf es auch den Signalanlagen der Fahrzeuge (Blaulicht, „Martinshorn“). Hat ein Einsatzfahrer bei einem dringenden Einsatz seine Sonderrechte ohne die entsprechende Warnung wahrgenommen, steht der Versicherungsschutz im Falle eines Unfallereignisses auf dem Spiel. Auch nachts sind Verkehrsteilnehmer zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Auto und anderen Fortbewegungsmitteln unterwegs, auch wenn es nicht viele sind. Diese sind zudem dann auch noch schwer erkennbar. Wenn ein Einsatzfahrer (viele machen das auch) auf die akustische Warnung verzichtet, macht er dies in eigener Verantwortung.
Wir können ihr Anliegen zwar verstehen, aber rechtlich gibt es nichts dagegen einzuwenden. Bitte denken sie daran, dass bei eingeschaltetem Martinshorn zwingend ein als dringend bewerteter Einsatz Voraussetzung ist, ansonsten dürfen die Sonderrechte gar nicht in Anspruch genommen werden.
Wir hoffen auf ihr Verständnis in der Sache!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team
Bürgerservice und Ordnungswesen