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Bei Problemen mit der Müllabfuhr, An- und Abmeldungen der Mülltonne, Sperrmüllanmeldungen und allen weiteren Fragen bezüglich der Abfallkreislaufwirtschaft steht Ihnen das Abfallwirtschaftsamt des Landkreises gerne unter 0751 852345 telefonisch zur Verfügung.
Unter der Webseite www.rv.de/ihr+anliegen/abfall/unsere+abfallentsorgung erhalten Sie bereit viele Antworten bezüglich der Abfallentsorgung im Landkreis.
Bei Themen rund um die Grünmüllsammelanlage oder wildem Müll ist die Stadt Weingarten weiterhin zuständig


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Regulär parken nicht mehr möglich. Parkplatz sperren

Meldungsnummer 128/2024
Erstellt am 02.09.2024 um 19:51 Uhr
Kategorie 01 Bürgerservice und Ordnungswesen
Standort Friedhofstraße
88250 Weingarten
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 04.09.2024
Dauer 1 Tag
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Die Parkplätze am Kreuzbergfriedhof können nur noch von Kleinwagen genutzt werden und das auch nicht regulär. Regelmäßig wird dir Mindestdurchfahrbreite unterschritten. Das führt zur Behinderung auf 6 privaten Stellplätzen und im Gefahrenfall kann die Feuerwehr weder das Friedhofshaus noch das Grundstück 17 erreichen. Dieser Zustand dauert nun schon über ein halbes Jahr und nun muss es ein Ende haben.
KOMMENTARE
Weingarten
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Kommentar erstellt am: 04.09.2024 um 10:23 Uhr
Titel: AW: Regulär parken nicht mehr möglich. Parkplatz sperren
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Guten Tag,

danke für Ihre Nachricht. Eine Baumaßnahme im unmittelbaren Zugangs- und Parkbereich des Friedhofs führt unweigerlich zu gewissen Einschränkungen. Allerdings sind hierbei immer auch Abwägungen zu treffen.

Die Parkplätze komplett zu sperren würde dazu führen, dass auch kleinere Fahrzeuge dort nicht mehr parken könnten und bspw. Friedhofsbesucher weitere Umwege in Kauf nehmen müssten, obwohl bei einem Kleinwagen eine ausreichende Restfahrbahnbreite gegeben wäre. Aus diesem Grund haben wir uns bisher gegen eine entsprechende Sperrung entschieden. Wenn parkende Fahrzeuge aufgrund Ihrer Maße jedoch dazu führen, dass die notwendige Restbreite unterschritten wird, begehen diese einen Parkverstoß, da kein Anspruch darauf besteht, dass ein Parkplatz im öffentlichen Verkehrsraum für alle zugelassenen Fahrzeuge nutzbar gestaltet wird.

Wir werden die Situation jedoch in nächster Zeit verstärkt beobachten und ggf. auch noch verkehrsrechtlich nachsteuern.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team
Bürgerservice und Ordnungswesen
 
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