!!!!!!! Bitte beachten Sie: Ab dem 01. August 2018 hat die TWS Netz GmbH das Straßenbeleuchtungsnetz von Weingarten übernommen. Wir bitten Sie daher, alle Störungen, die die Straßenbeleuchtung betreffen, direkt an die Hotlinenummer 0800 / 804 2000 oder per Mail an stoerung@tws-netz.de zu richten.
!!!!!!! Bitte beachten Sie: Seit dem 01. Januar 2016 ist für die Abfallwirtschaft das Landratsamt Ravensburg zuständig.
Bei Problemen mit der Müllabfuhr, An- und Abmeldungen der Mülltonne, Sperrmüllanmeldungen und allen weiteren Fragen bezüglich der Abfallkreislaufwirtschaft steht Ihnen das Abfallwirtschaftsamt des Landkreises gerne unter 0751 852345 telefonisch zur Verfügung.
Unter der Webseite www.rv.de/ihr+anliegen/abfall/unsere+abfallentsorgung erhalten Sie bereit viele Antworten bezüglich der Abfallentsorgung im Landkreis.
Bei Themen rund um die Grünmüllsammelanlage oder wildem Müll ist die Stadt Weingarten weiterhin zuständig
_______________________________________________________________________________________________________
Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir.
Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass anonymisierte Meldungen von uns gelöscht werden!
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Bei Themen rund um die Grünmüllsammelanlage oder wildem Müll ist die Stadt Weingarten weiterhin zuständig
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir.
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Radfahrer auf dem Gehweg erlaubt/nicht erlaubt
Meldungsnummer | 110/2021 |
Erstellt am | 23.08.2021 um 09:42 Uhr |
Kategorie | 01 Bürgerservice und Ordnungswesen |
Standort |
Hähnlehofstrasse 88250 Weingarten |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 24.08.2021 |
Dauer | 1 Tag |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Entlang der Hähnlehofstrasse wurden Radfahrer Richtung Abt-Hyller-Str. an der Einmündung Sauterleutestr. mit Fahrbahnmarkierung auf den Gehweg geleitet. Wohl auch wegen der Probleme am Fußgängertunnel wurde dies geändert. Von ehemals drei Leit-Markierungen sind inzwischen zwei entfernt, einer ist noch vorhanden. Unklare Verkehrslenkung. Am Zeichen 239 ist ein Zusatz "Radfahren erlaubt" angebracht, das jedoch ca. 200 Meter später, am Fußgängerüberweg, fehlt. Ab dort ist radfahren auf dem Gehweg nicht mehr erlaubt. Das dortige Zeichen 239 wird vom Zeichen 350 teilweise verdeckt.
Erlaubt wird radfahren auf dem Gehweg erneut ab der Kuenstrasse, aber nicht erlaubt ab der Talstrasse.
Natürlich sind in den Abschnitten die Gehwegbreiten unterschiedlich, aber selbst für aufmerksame Radfahrer ist dieses Wirrwarr nicht nachvollziehbar.
Erlaubt wird radfahren auf dem Gehweg erneut ab der Kuenstrasse, aber nicht erlaubt ab der Talstrasse.
Natürlich sind in den Abschnitten die Gehwegbreiten unterschiedlich, aber selbst für aufmerksame Radfahrer ist dieses Wirrwarr nicht nachvollziehbar.
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Vorausgeschickt werden muss, dass nach wie vor die Markierungen nicht fertig angebracht sind und daher manches vor Ort ggf. noch nicht schlüssig für den Verkehrsteilnehmer erscheinen könnte.
Nach der Einmündung Sauterleutestraße soll der Radfahrende die Möglichkeit haben, entweder den aufgrund ausreichender Breite nun vorhandenen "Gehweg-Radfahrer frei" zu nutzen, insbesondere um anschließend in Richtung Thumbstraße weiter zu fahren. Die Alternative ist das Verbleiben auf der Fahrbahn der Hähnlehofstraße, um dort weiter in Richtung Abt-Hyller-Straße fahren zu können.
Nach der Einmündung Thumbstraße ist der Gehweg in der Hähnlehofstraße für die Regelung "Gehweg-Radfahrer frei" zu schmal. Daher handelt es sich hier um einen reinen Gehweg. Das war auch vor der Sanierung so - eine Freigabe für Radfahrende gab es dort zu keiner Zeit. Es musste nun lediglich mit Zeichen 239 StVO beschildert werden, da im Gegensatz zur Situation vor der Sanierung das davor liegende Teilstück für den Radfahrer freigegeben wurde. Aufgrund der örtlichen Lage wird das genannte Zeichen leicht verdeckt, allerdings darf der davor auf dem Gehweg fahrende Radfahrende nur mit eingeschränkter Geschwindigkeit fahren, weshalb er das Zeichen rechtzeitig wahrnehmen dürfte.
Aus unserer Sicht ist die Verkehrsführung verständlich gelöst und wird sich spätestens nach der Vervollständigung der Markierung auch entsprechend etablieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team
Bürgerservice und Ordnungswesen