!!!!!!! Bitte beachten Sie: Ab dem 01. August 2018 hat die TWS Netz GmbH das Straßenbeleuchtungsnetz von Weingarten übernommen. Wir bitten Sie daher, alle Störungen, die die Straßenbeleuchtung betreffen, direkt an die Hotlinenummer 0800 / 804 2000 oder per Mail an stoerung@tws-netz.de zu richten.
!!!!!!! Bitte beachten Sie: Seit dem 01. Januar 2016 ist für die Abfallwirtschaft das Landratsamt Ravensburg zuständig.
Bei Problemen mit der Müllabfuhr, An- und Abmeldungen der Mülltonne, Sperrmüllanmeldungen und allen weiteren Fragen bezüglich der Abfallkreislaufwirtschaft steht Ihnen das Abfallwirtschaftsamt des Landkreises gerne unter 0751 852345 telefonisch zur Verfügung.
Unter der Webseite www.rv.de/ihr+anliegen/abfall/unsere+abfallentsorgung erhalten Sie bereit viele Antworten bezüglich der Abfallentsorgung im Landkreis.
Bei Themen rund um die Grünmüllsammelanlage oder wildem Müll ist die Stadt Weingarten weiterhin zuständig
_______________________________________________________________________________________________________
Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir.
Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass anonymisierte Meldungen von uns gelöscht werden!
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Bei Problemen mit der Müllabfuhr, An- und Abmeldungen der Mülltonne, Sperrmüllanmeldungen und allen weiteren Fragen bezüglich der Abfallkreislaufwirtschaft steht Ihnen das Abfallwirtschaftsamt des Landkreises gerne unter 0751 852345 telefonisch zur Verfügung.
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Bei Themen rund um die Grünmüllsammelanlage oder wildem Müll ist die Stadt Weingarten weiterhin zuständig
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Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir.
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Parken Friedhofstraße
Meldungsnummer | 43/2022 |
Erstellt am | 18.03.2022 um 14:51 Uhr |
Kategorie | 01 Bürgerservice und Ordnungswesen |
Standort |
Kirchstraße 88250 Weingarten |
Status | Erledigt |
Kommentare | 4 Kommentare |
Erledigt am | 22.03.2022 |
Dauer | 3 Tage |
BESCHREIBUNG
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0 Bewertungen)
von 5 (
In Fahrtrichtung ist im unteren Bereich nicht zu erkennen, dass es sich bei den Parkplätzen um eine Blaue Zone mit Parkscheibenpflicht handelt. Fast alle Pkw dort hinterlegen keine Parkscheibe,
Lösung: Blaue Markierung entlang der Plätze oder ein Hinweisschild gleich zu Beginn der Zone.
Lösung: Blaue Markierung entlang der Plätze oder ein Hinweisschild gleich zu Beginn der Zone.
KOMMENTARE
Hier parken doch ehr nur Dauerparker aus den Wohnheimen umzu. Als Anwohner bekommt man kaum einen Parkplatz...
Sehr geehrte Damen und Herren,
diese Parkplätze stehen allen Parkenden zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team
Bürgerservice und Ordnungswesen
diese Parkplätze stehen allen Parkenden zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team
Bürgerservice und Ordnungswesen
Im Gemeinderat wird in nächster Zeit über die Parkraumbewirtschaftung in ganz Weingarten diskutiert. Dann wird sicher auch die Friedhofstraße besprochen. Ich nehme Ihr Anliegen nach Ausweisung von Anwohnerparkplätzen mit (wird dann aber wohl nicht kostenfrei sein können).
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nur die ersten (östlichen) 8 Parkplätze sind mit einer Parkscheibenregelung versehen und deshalb auch so beschildert. Die Pfeile unter den Ps zeigen den Geltungsbereich zwischen den Schildern an.
Die vorderen (westlichen) Parkplätze sind absichtlich nicht mit einer einschränkenden Regelung versehen und stehen so u. a. auch den Anwohnern und Pendlern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team
Bürgerservice und Ordnungswesen