!!!!!!! Bitte beachten Sie: Ab dem 01. August 2018 hat die TWS Netz GmbH das Straßenbeleuchtungsnetz von Weingarten übernommen. Wir bitten Sie daher, alle Störungen, die die Straßenbeleuchtung betreffen, direkt an die Hotlinenummer 0800 / 804 2000 oder per Mail an stoerung@tws-netz.de zu richten.
!!!!!!! Bitte beachten Sie: Seit dem 01. Januar 2016 ist für die Abfallwirtschaft das Landratsamt Ravensburg zuständig.
Bei Problemen mit der Müllabfuhr, An- und Abmeldungen der Mülltonne, Sperrmüllanmeldungen und allen weiteren Fragen bezüglich der Abfallkreislaufwirtschaft steht Ihnen das Abfallwirtschaftsamt des Landkreises gerne unter 0751 852345 telefonisch zur Verfügung.
Unter der Webseite www.rv.de/ihr+anliegen/abfall/unsere+abfallentsorgung erhalten Sie bereit viele Antworten bezüglich der Abfallentsorgung im Landkreis.
Bei Themen rund um die Grünmüllsammelanlage oder wildem Müll ist die Stadt Weingarten weiterhin zuständig
_______________________________________________________________________________________________________
Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir.
Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass anonymisierte Meldungen von uns gelöscht werden!
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Bei Problemen mit der Müllabfuhr, An- und Abmeldungen der Mülltonne, Sperrmüllanmeldungen und allen weiteren Fragen bezüglich der Abfallkreislaufwirtschaft steht Ihnen das Abfallwirtschaftsamt des Landkreises gerne unter 0751 852345 telefonisch zur Verfügung.
Unter der Webseite www.rv.de/ihr+anliegen/abfall/unsere+abfallentsorgung erhalten Sie bereit viele Antworten bezüglich der Abfallentsorgung im Landkreis.
Bei Themen rund um die Grünmüllsammelanlage oder wildem Müll ist die Stadt Weingarten weiterhin zuständig
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Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir.
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Neuer Zebrastreifen
Meldungsnummer | 99/2021 |
Erstellt am | 06.08.2021 um 11:10 Uhr |
Kategorie | 01 Bürgerservice und Ordnungswesen |
Standort |
Hähnlehofstraße 88250 Weingarten |
Status | Erledigt |
Kommentare | 4 Kommentare |
Erledigt am | 10.08.2021 |
Dauer | 3 Tage |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
0 Bewertungen)
von 5 (
Sehr gehrte Damen und Herren,
von der Kuenstraße komment auf der Hähnlehofstraße ist ,wo die kleine Insel war, ein neuer
Fußgängerüberweg gekommen,
SUPER,
nur die Autofahren haben den noch nicht richtig wahrgenommen,
ich bin jetzt zweimal mit dem Rad hinübergegangen ( abgestiegen), wäre ich durchgegangen dann wäre ich jetzt schon
im siebten Himmel
Frage: besteht die Möglichkeit hier beidseitig mit einem Schild auf diesen Übergang aufmerksam zumachen,
Danke im Voraus
von der Kuenstraße komment auf der Hähnlehofstraße ist ,wo die kleine Insel war, ein neuer
Fußgängerüberweg gekommen,
SUPER,
nur die Autofahren haben den noch nicht richtig wahrgenommen,
ich bin jetzt zweimal mit dem Rad hinübergegangen ( abgestiegen), wäre ich durchgegangen dann wäre ich jetzt schon
im siebten Himmel
Frage: besteht die Möglichkeit hier beidseitig mit einem Schild auf diesen Übergang aufmerksam zumachen,
Danke im Voraus
KOMMENTARE
Guten Tag,
danke für Ihre Meldung.
Vorab:
ggf. bezieht sich Ihre Meldung auch noch auf einen nicht mehr aktuellen Stand.
Zwischenzeitlich wurden alle Beschilderungen dort fest installiert. Zuvor war eine Zeit lang nur mit provisorischen mobilen Schildern gearbeitet worden.
Der Fußgängerüberweg ("Zebrastreifen") entspricht nun jedenfalls den Richtlinien und ist aus unserer Sicht sehr gut erkennbar.
Unabhängig davon wurde auch mit der Verkehrspolizei bezüglich Ihrer Anregung eines zusätzlichen Blinklichts Rücksprache gehalten. Diese bestätigt uns jedoch in der Auffassung, dass dies an dieser Stelle nicht sinnvoll ist.
Ein Blicktlicht ist zum einen in den entsprechenden Richtlinien für Fußgängerüberwege nicht vorgesehen. Zum anderen suggeriert es aber auch eine Gefährlichkeit, die bei einem nach den gültigen Richtlinien erstellten "Zebrastreifen" nicht vorhanden ist.
Zudem werten solche Verdeutlichungen von bestehenden Verkehrsregelungen stets grundsätzlich die eigentlichen Verkehrsregelungen ab, da irgendwann im Umkehrschluss Verkehrszeichen übersehen werden, "weil ja kein Blinklicht mehr vorhanden war". Aus diesem Grund werden solche Verdeutlichungen nur im absoluten Ausnahmefall (bspw. vereinzelt bei Vorfahrtsänderungen) eingesetzt. Ein solcher Ausnahmefall ist hier jedoch nicht gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team
Bürgerservice und Ordnungswesen
danke für Ihre Meldung.
Vorab:
ggf. bezieht sich Ihre Meldung auch noch auf einen nicht mehr aktuellen Stand.
Zwischenzeitlich wurden alle Beschilderungen dort fest installiert. Zuvor war eine Zeit lang nur mit provisorischen mobilen Schildern gearbeitet worden.
Der Fußgängerüberweg ("Zebrastreifen") entspricht nun jedenfalls den Richtlinien und ist aus unserer Sicht sehr gut erkennbar.
Unabhängig davon wurde auch mit der Verkehrspolizei bezüglich Ihrer Anregung eines zusätzlichen Blinklichts Rücksprache gehalten. Diese bestätigt uns jedoch in der Auffassung, dass dies an dieser Stelle nicht sinnvoll ist.
Ein Blicktlicht ist zum einen in den entsprechenden Richtlinien für Fußgängerüberwege nicht vorgesehen. Zum anderen suggeriert es aber auch eine Gefährlichkeit, die bei einem nach den gültigen Richtlinien erstellten "Zebrastreifen" nicht vorhanden ist.
Zudem werten solche Verdeutlichungen von bestehenden Verkehrsregelungen stets grundsätzlich die eigentlichen Verkehrsregelungen ab, da irgendwann im Umkehrschluss Verkehrszeichen übersehen werden, "weil ja kein Blinklicht mehr vorhanden war". Aus diesem Grund werden solche Verdeutlichungen nur im absoluten Ausnahmefall (bspw. vereinzelt bei Vorfahrtsänderungen) eingesetzt. Ein solcher Ausnahmefall ist hier jedoch nicht gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team
Bürgerservice und Ordnungswesen
DANKE
ja so ist das im Leben, am 12.08.2021 wäre ich schon wieder überfahren worden, Zeugen gab es genug
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