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Bei Themen rund um die Grünmüllsammelanlage oder wildem Müll ist die Stadt Weingarten weiterhin zuständig


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Neuer Zebrastreifen

Meldungsnummer 99/2021
Erstellt am 06.08.2021 um 11:10 Uhr
Kategorie 01 Bürgerservice und Ordnungswesen
Standort Hähnlehofstraße
88250 Weingarten
Status Erledigt
Kommentare 4 Kommentare
Erledigt am 10.08.2021
Dauer 3 Tage
BESCHREIBUNG
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Sehr gehrte Damen und Herren,
von der Kuenstraße komment auf der Hähnlehofstraße ist ,wo die kleine Insel war, ein neuer
Fußgängerüberweg gekommen,
SUPER,
nur die Autofahren haben den noch nicht richtig wahrgenommen,
ich bin jetzt zweimal mit dem Rad hinübergegangen ( abgestiegen), wäre ich durchgegangen dann wäre ich jetzt schon
im siebten Himmel
Frage: besteht die Möglichkeit hier beidseitig mit einem Schild auf diesen Übergang aufmerksam zumachen,
Danke im Voraus
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 06.08.2021 um 19:39 Uhr
Titel: AW: Neuer Zebrastreifen
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Sorry, Schilder sind vorhanden, ich nehme an das hier nur die Einheimischen das noch nicht registriert haben,
könnte ein Blicklicht für ca. 6 Monaten helfen
Danke
 
Weingarten
Weingarten
Kommentar erstellt am: 10.08.2021 um 10:28 Uhr
Titel: AW: Neuer Zebrastreifen
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Guten Tag,

danke für Ihre Meldung.

Vorab:
ggf. bezieht sich Ihre Meldung auch noch auf einen nicht mehr aktuellen Stand.
Zwischenzeitlich wurden alle Beschilderungen dort fest installiert. Zuvor war eine Zeit lang nur mit provisorischen mobilen Schildern gearbeitet worden.

Der Fußgängerüberweg ("Zebrastreifen") entspricht nun jedenfalls den Richtlinien und ist aus unserer Sicht sehr gut erkennbar.

Unabhängig davon wurde auch mit der Verkehrspolizei bezüglich Ihrer Anregung eines zusätzlichen Blinklichts Rücksprache gehalten. Diese bestätigt uns jedoch in der Auffassung, dass dies an dieser Stelle nicht sinnvoll ist.

Ein Blicktlicht ist zum einen in den entsprechenden Richtlinien für Fußgängerüberwege nicht vorgesehen. Zum anderen suggeriert es aber auch eine Gefährlichkeit, die bei einem nach den gültigen Richtlinien erstellten "Zebrastreifen" nicht vorhanden ist.

Zudem werten solche Verdeutlichungen von bestehenden Verkehrsregelungen stets grundsätzlich die eigentlichen Verkehrsregelungen ab, da irgendwann im Umkehrschluss Verkehrszeichen übersehen werden, "weil ja kein Blinklicht mehr vorhanden war". Aus diesem Grund werden solche Verdeutlichungen nur im absoluten Ausnahmefall (bspw. vereinzelt bei Vorfahrtsänderungen) eingesetzt. Ein solcher Ausnahmefall ist hier jedoch nicht gegeben.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team
Bürgerservice und Ordnungswesen
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 12.08.2021 um 07:20 Uhr
Titel: AW: Neuer Zebrastreifen
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Kommentar erstellt am: 13.08.2021 um 02:05 Uhr
Titel: AW: AW: Neuer Zebrastreifen
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ja so ist das im Leben, am 12.08.2021 wäre ich schon wieder überfahren worden, Zeugen gab es genug
 
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