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Bei Problemen mit der Müllabfuhr, An- und Abmeldungen der Mülltonne, Sperrmüllanmeldungen und allen weiteren Fragen bezüglich der Abfallkreislaufwirtschaft steht Ihnen das Abfallwirtschaftsamt des Landkreises gerne unter 0751 852345 telefonisch zur Verfügung.
Unter der Webseite www.rv.de/ihr+anliegen/abfall/unsere+abfallentsorgung erhalten Sie bereit viele Antworten bezüglich der Abfallentsorgung im Landkreis.
Bei Themen rund um die Grünmüllsammelanlage oder wildem Müll ist die Stadt Weingarten weiterhin zuständig


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Lärmbelästigung Skaterpark

Meldungsnummer 91/2024
Erstellt am 20.07.2024 um 19:45 Uhr
Kategorie 01 Bürgerservice und Ordnungswesen
Standort Abt-Hyller-Straße, Skaterpark
88250 Weingarten
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 23.07.2024
Dauer 2 Tage
BESCHREIBUNG
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Schön, dass die Stadt etwas für die Jugendlichen bietet, wie am Samstag beim Skaterpark.
Dabei stellt sich die Frage: müssen denn heutzutage solche Darbietungen so übermäßig laut sein?
Überall wird Lärm bekämpft, man macht Lärmaktionspläne, die Geschwindigkeit auf Straßen wird aus Lärmschutzgründen reduziert, es werden Lärmschutzwälle gebaut, die Polizei geht gegen zu laute Motorräder vor und bei solchen Veranstaltungen werden die jugendlichen Ohren mit Schallwellen bombardiert, die aus medizinischer Sicht sicher nicht förderlich sind für die Trommelfelle. Von der erheblichen Belästigung der Anwohner ganz zu schweigen.
Die Polizei sagt bei Anruf, "vor 22.00 Uhr können wir da nichts machen".
Allerdings steht in § 3 der Polizeiverordnung für Weingarten: ....Lautsprecher, Musikinstrumente....dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht erheblich belästigt werden.
Und das war erheblich, ca. 4 Stunden lang mit tief wummernden Bässen beschallt zu werden.
KOMMENTARE
Weingarten
Weingarten
Kommentar erstellt am: 23.07.2024 um 09:28 Uhr
Titel: AW: Lärmbelästigung Skaterpark
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Guten Tag,

es handelte sich um eine genehmigte Veranstaltung des städtischen Teams Jugendarbeit (https://wgt.jetzt/) auf dem Gelände des Skateparks.
Diese Veranstaltung wurde bewusst nur bis 22.00 Uhr genehmigt, um die Nachtruhe der Anwohner nicht zu beeinträchtigen. Tagsüber bitten wir um Verständnis, dass bei einzelnen konkreten und genehmigten Veransaltungen auch ein erhöhter Lärmpegel durchaus zulässig ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team
Bürgerservice und Ordnungswesen
 
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