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Bei Problemen mit der Müllabfuhr, An- und Abmeldungen der Mülltonne, Sperrmüllanmeldungen und allen weiteren Fragen bezüglich der Abfallkreislaufwirtschaft steht Ihnen das Abfallwirtschaftsamt des Landkreises gerne unter 0751 852345 telefonisch zur Verfügung.
Unter der Webseite www.rv.de/ihr+anliegen/abfall/unsere+abfallentsorgung erhalten Sie bereit viele Antworten bezüglich der Abfallentsorgung im Landkreis.
Bei Themen rund um die Grünmüllsammelanlage oder wildem Müll ist die Stadt Weingarten weiterhin zuständig


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Kuenstraße entwickelt sich zum Abstellplatz für Wohnmobildauerparker

Meldungsnummer 17/2022
Erstellt am 01.02.2022 um 17:15 Uhr
Kategorie 01 Bürgerservice und Ordnungswesen
Standort Kuenstraße
88250 Weingarten
Status Erledigt
Kommentare 3 Kommentare
Erledigt am 21.03.2022
Dauer 48 Tage
BESCHREIBUNG
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Seit Monaten kann in der Kuenstraße beobachtet werden, dass zunehmend Wohnmobile für lange Zeit, ohne dass sie bewegt werden,
am Straßenrand geparkt werden. Dies führt dazu, dass bei Beerdigungen nicht genügend Parkplätze am Marien-Friedhof zur Verfügung stehen. Auch Anwohnerbesucher finden häufig ortsnah keine Parkmöglichkeit.
Dieses Problem kann einfach behoben werden, indem blaue Parkschilder mit dem Zusatzschild PKW, d.h. parken nur für PKWs,
aufgestellt werden.
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 03.02.2022 um 15:58 Uhr
Titel: AW: Kuenstraße entwickelt sich zum Abstellplatz für Wohnmobildauerparker
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Ein Wohnmobil ist KfzSteuer pflichtig, warum sollte es also dann nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden dürfen?
 
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Kommentar erstellt am: 12.02.2022 um 12:27 Uhr
Titel: AW: Kuenstraße entwickelt sich zum Abstellplatz für Wohnmobildauerparker
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Man kann es auch positiv sehen, dass dadurch nicht so schnell in der Kuenstraße gefahren wird. ?
Sind die Parkplätze an der Kirche und am Friedhof nicht ausreichend?
 
Weingarten
Weingarten
Kommentar erstellt am: 21.03.2022 um 18:14 Uhr
Titel: AW: Kuenstraße entwickelt sich zum Abstellplatz für Wohnmobildauerparker
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Sehr geehrte Damen und Herren,

wir werden diese Entwicklung im Blick behalten. Allerdings scheint eine Beschilderung mit VZ 314 "P" und VZ 1048-10 "PKW" nicht zwingend zielführend zu sein. Ebenso dürfte das Problem so nur auf andere Straßen verlagert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team
Bürgerservice und Ordnungswesen
 
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