!!!!!!! Bitte beachten Sie: Ab dem 01. August 2018 hat die TWS Netz GmbH das Straßenbeleuchtungsnetz von Weingarten übernommen. Wir bitten Sie daher, alle Störungen, die die Straßenbeleuchtung betreffen, direkt an die Hotlinenummer 0800 / 804 2000 oder per Mail an stoerung@tws-netz.de zu richten.
!!!!!!! Bitte beachten Sie: Seit dem 01. Januar 2016 ist für die Abfallwirtschaft das Landratsamt Ravensburg zuständig.
Bei Problemen mit der Müllabfuhr, An- und Abmeldungen der Mülltonne, Sperrmüllanmeldungen und allen weiteren Fragen bezüglich der Abfallkreislaufwirtschaft steht Ihnen das Abfallwirtschaftsamt des Landkreises gerne unter 0751 852345 telefonisch zur Verfügung.
Unter der Webseite www.rv.de/ihr+anliegen/abfall/unsere+abfallentsorgung erhalten Sie bereit viele Antworten bezüglich der Abfallentsorgung im Landkreis.
Bei Themen rund um die Grünmüllsammelanlage oder wildem Müll ist die Stadt Weingarten weiterhin zuständig
_______________________________________________________________________________________________________
Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir.
Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass anonymisierte Meldungen von uns gelöscht werden!
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Bei Themen rund um die Grünmüllsammelanlage oder wildem Müll ist die Stadt Weingarten weiterhin zuständig
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir.
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Beschilderung Fußgängerzone Weingarten fehlerhaft?
Meldungsnummer | 103/2021 |
Erstellt am | 13.08.2021 um 05:07 Uhr |
Kategorie | 01 Bürgerservice und Ordnungswesen |
Standort |
Baienfurter Straße 35 88250 Weingarten |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 13.08.2021 |
Dauer | 3 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern konnte ich in der Innenstadt beobachten, dass 3 Polizeikräfte in der Fußgänggerzone neben Kaufland insbesondere den Fahrradverkehr beobachten. Vergangenes Jahr musste ich ein Bußgeld bezahlen, weil ich in der Fußgängerzone nicht abgestiegen bin. Mir war nicht bewußt, dass ich mich in einer Fußgängerzone befand. Neben der Tiefgarageneinfahrt zum Kaufland und an weiteren Orten sind das Verkehrszeichen 239 mit dem Zusatz "Zone" angebracht und weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Fahrradfahrer absteigen müssen. Man kann natürlich der Meinung sein, ob bereits an der Tiefgarageneinfahrt Kaufland die Fußgägngerzone beginnen muss. Das Teilstück bis zum Hintergebäude der Fa. Hamma kann für Anliegerverkehr (Fahrzeuge) genutzt werden.
Nur hatte ich im vergangenen Jahr die kleine Gasse vom Rathaus aus genutzt. An der rechten Häuserwand neben dem Drogeriemarkt ist das Verkehrsschild Nr. 239 angebracht. Das Zeichen 239 zeigt, dass es hier einen Sonderweg für Fußgänger gibt. Für andere Verkehrsteilnehmer, ausgenommen radfahrende Kinder bis 10 Jahre, ist die Nutzung des Fußgängerwegs verboten. Am Ende der Gasse sind keine weiteren Zeichen angebracht.
In einem Zeitraum von 30 Minuten konnte ich einige Radfahrer beobachten, die diese Gasse genutzt haben und weiter bis zu den Fahrradständern beim Kaufland fahren wollten. Ich habe die Personen auf die Rechtslage hingewiesen und das die Polizei kontrolliert.
Für mich ist die Beschilderung eine böse Falle.
Das Zeichen 239 mit dem Zusatz "Zone" bedeutet, dass hier ausschließlich ein Bereich für Fußgänger vorgeschrieben ist. In dieser Zone darf nicht gefahren werden, auch nicht fahrradfahrende Kinder bis 10 Jahre.
Hätte ich den Bußgeldbescheid in Höhe von 10,00 € angefochten, glaube ich, dass ich beim Amtsgericht Recht bekommen hätte. Wer klagt schon wegen 10,00 €.
Ich beantrage daher, das Zeichen an der Hauswand des Drogeriemarktes gegen das Zeichen 239 mit Zusatz "Zone" auszutauschen oder viel besser, die Fußgängerzonenbereich erst ab der Apotheke neben dem Kaufland festzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Kaesberg
gestern konnte ich in der Innenstadt beobachten, dass 3 Polizeikräfte in der Fußgänggerzone neben Kaufland insbesondere den Fahrradverkehr beobachten. Vergangenes Jahr musste ich ein Bußgeld bezahlen, weil ich in der Fußgängerzone nicht abgestiegen bin. Mir war nicht bewußt, dass ich mich in einer Fußgängerzone befand. Neben der Tiefgarageneinfahrt zum Kaufland und an weiteren Orten sind das Verkehrszeichen 239 mit dem Zusatz "Zone" angebracht und weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Fahrradfahrer absteigen müssen. Man kann natürlich der Meinung sein, ob bereits an der Tiefgarageneinfahrt Kaufland die Fußgägngerzone beginnen muss. Das Teilstück bis zum Hintergebäude der Fa. Hamma kann für Anliegerverkehr (Fahrzeuge) genutzt werden.
Nur hatte ich im vergangenen Jahr die kleine Gasse vom Rathaus aus genutzt. An der rechten Häuserwand neben dem Drogeriemarkt ist das Verkehrsschild Nr. 239 angebracht. Das Zeichen 239 zeigt, dass es hier einen Sonderweg für Fußgänger gibt. Für andere Verkehrsteilnehmer, ausgenommen radfahrende Kinder bis 10 Jahre, ist die Nutzung des Fußgängerwegs verboten. Am Ende der Gasse sind keine weiteren Zeichen angebracht.
In einem Zeitraum von 30 Minuten konnte ich einige Radfahrer beobachten, die diese Gasse genutzt haben und weiter bis zu den Fahrradständern beim Kaufland fahren wollten. Ich habe die Personen auf die Rechtslage hingewiesen und das die Polizei kontrolliert.
Für mich ist die Beschilderung eine böse Falle.
Das Zeichen 239 mit dem Zusatz "Zone" bedeutet, dass hier ausschließlich ein Bereich für Fußgänger vorgeschrieben ist. In dieser Zone darf nicht gefahren werden, auch nicht fahrradfahrende Kinder bis 10 Jahre.
Hätte ich den Bußgeldbescheid in Höhe von 10,00 € angefochten, glaube ich, dass ich beim Amtsgericht Recht bekommen hätte. Wer klagt schon wegen 10,00 €.
Ich beantrage daher, das Zeichen an der Hauswand des Drogeriemarktes gegen das Zeichen 239 mit Zusatz "Zone" auszutauschen oder viel besser, die Fußgängerzonenbereich erst ab der Apotheke neben dem Kaufland festzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Kaesberg
KOMMENTARE
Sehr geehrtes Team Bürgerservice,
vielen Dank für die schnelle Kommentierung.
Ich gebe zu bedenken, dass ein 9 jähriges Kind durch die Gasse fahren darf und dann ab Ende der Gasse bei einer Weiterfahrt sich nicht rechtskonform verhält. Inwieweit ein 9 jähriges Kind in einem solchen Fall überhaupt belangt werden kann, entzieht sich meiner Kenntnis.
Es wäre wirklich wünschenswert, wenn die Stadtplanung bei ihrem Radwegekonzept den Bereich der Fußgängerzone weiter in Richtung Kaufland verlegen würde. Die Fahrstraße ist ausreichend breit, so das auch bei einem Autoverkehr kein Fahrradfahrer oder Fußgänger gefährdet wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Kaesberg
vielen Dank für die schnelle Kommentierung.
Ich gebe zu bedenken, dass ein 9 jähriges Kind durch die Gasse fahren darf und dann ab Ende der Gasse bei einer Weiterfahrt sich nicht rechtskonform verhält. Inwieweit ein 9 jähriges Kind in einem solchen Fall überhaupt belangt werden kann, entzieht sich meiner Kenntnis.
Es wäre wirklich wünschenswert, wenn die Stadtplanung bei ihrem Radwegekonzept den Bereich der Fußgängerzone weiter in Richtung Kaufland verlegen würde. Die Fahrstraße ist ausreichend breit, so das auch bei einem Autoverkehr kein Fahrradfahrer oder Fußgänger gefährdet wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Kaesberg
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danke für Ihre Nachricht.
Es wird im Rahmen des Radkonzeptes (Federführung liegt hierbei bei der Stadtplanung) bereits geprüft, inwiefern unter anderem dieser von Ihnen genannte Bereich der Fußgängerzone für Radfahrer freigegeben werden kann.
Aktuell ist die angesprochene Gasse als Gehweg mit VZ239 beschildert. Nach der Gasse kann ein Radfahrer nicht automatisch davon ausgehen, sich dann auf einem für ihn zugelassenen Bereich zu befinden. Nach den Sorgfaltspflichten der StVO und höchstrichterlicher Rechtsprechung ist eine einfache Umschau dem Verkehrsteilnehmer nach entsprechenden Verkehrszeichen zumutbar. Unter diesen Umständen ist das am Beginn der Marktstraße aufgestellte Fußgängerzonenschild gut zu erkennen.
Nichtsdestotrotz nehmen wir Ihre Anregung gerne auf und leiten Sie auch an unsere Stadtplanung weiter.
Somit kann dies auch in die Überlegungen zum Radverkehrskonzept der Stadt Weingarten aufgenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team
Bürgerservice und Ordnungswesen