Liebe Bürgerin, lieber Bürger der Marktgemeinde Wattens!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Verwaltung der Marktgemeinde Wattens melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was kaputt, mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Verwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass anonymisierte Meldungen und politische Diskussionen von dieser Plattform gelöscht werden!
Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die dementsprechenden politischen Entscheidungsträger (www.wattens.com).
Mit freundlichen Grüßen
Bürgermeister MMag. Lukas Schmied
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Bürgermeister MMag. Lukas Schmied
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Staudenschnitt
Meldungsnummer | 36/2022 |
Erstellt am | 18.06.2022 um 22:08 Uhr |
Kategorie | 04 Straßen und Beleuchtung |
Standort |
Lange Gasse 17 6112 Wattens |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 24.06.2022 |
Dauer | 5 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Bitte auch einen Staudenschnitt im Bereich Lange Gasse und Rettlsteinerweg bei der Gärtnerei Tauber veranlassen.
KOMMENTARE
Sg. Fr.Riedl.
Diese Bürgermeldung ging vor 19 Tagen von einem verärgerten Bürger raus.
Sie bearbeiten diese Meldung mit ERLEDIGT.
Ich Frage mich schon mit Recht, was hier erledigt ist. Beim Tauber ragen mit Stauden heute die gleichen Äste raus wie damals.
Diese Bürgermeldung ging vor 19 Tagen von einem verärgerten Bürger raus.
Sie bearbeiten diese Meldung mit ERLEDIGT.
Ich Frage mich schon mit Recht, was hier erledigt ist. Beim Tauber ragen mit Stauden heute die gleichen Äste raus wie damals.
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wir werden auch hier den Eigentümer der Liegenschaft darauf hinweisen, den notwendigen Staudenschnitt durchzuführen.
An dieser Stelle darf wiederholt daran erinnert werden, dass Eigentümer der Liegenschaften in Eigenverantwortung angehalten sind, regelmäßig Sträucher und Stauden an den Grundstücksgrenzen zu öffentlichen Bereichen zu stutzen, damit nicht der Fuß- bzw. Straßenverkehr beeinträchtigt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Simone Riedl
Amtsleiterin