Der direkte Draht zum lokalen Ansprechpartner in Wattens. Herzlich willkommen
Liebe Bürgerin, lieber Bürger der Marktgemeinde Wattens!

Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Verwaltung der Marktgemeinde Wattens melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was kaputt, mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Verwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.

Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass anonymisierte Meldungen und politische Diskussionen von dieser Plattform gelöscht werden!
Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die dementsprechenden politischen Entscheidungsträger (www.wattens.com).

Mit freundlichen Grüßen
Bürgermeister MMag. Lukas Schmied
Zurück zur Startseite

Eislaufen unerwünscht?

Meldungsnummer 93/2021
Erstellt am 22.11.2021 um 15:51 Uhr
Kategorie 03 Sport- und Freizeitanlagen
Standort 6112 Wattens
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 26.11.2021
Dauer 3 Tage
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

4.2 von 5 (5 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Gemeinderat,

einmal mehr demonstrieren Sie wenig Verständnis für die Wattener Bevölkerung und hier insbesondere für die Kinder und Jugendlichen, wenn es um den Breiten- bzw. den Schulsport geht. Wie sonst könnten Sie den Eislaufplatz als einen der wenigen Orte, an welchem diese sich während des Lockdowns in frischer Luft bewegen können, schließen? Die Auskunft bezüglich der angeordneten Schließung habe ich heute erhalten, als ich mich wegen der Öffnungszeiten des Eislaufplatzes bei Herrn Prem erkundigt habe. Offensichtlich hat Ihre Amtsleiterin in Ihrem Namen die Schließung angeordnet.

Es ist allgemein bekannt (Mittags-ZIB von heute, TT und andere Medien), dass die Eislaufplätze österreichweit während des Lockdowns unter Einhaltung von Bedingungen (Beschränkung der Anzahl von EisläuferInnen etc.) offen bleiben können. Zusätzlich hat der Bildungsminister auf Anfrage von LehrerInnen ausdrücklich die Abhaltung des Turnunterrichts am Eislaufplatz genehmigt.

Auf Basis welcher gesetzlichen Regelung wollen Sie also eine Schließung veranlassen?

Für Kinder und Jugendliche braucht es - nicht nur in Zeiten des Lockdowns - ausreichend Raum und Möglichkeit zur sportlichen Betätigung und zur Bewegung im Freien - sowohl in der Freizeit als auch im Turnunterricht. Viele Möglichkeiten bleiben in Wattens ja ohnehin nicht mehr, nachdem durch Ihre Politik das Fußballspielen und der Leichtathletiksport für Kinder und Jugendliche schon stark eingeschränkt oder gar verhindert wird.

Überdenken Sie Ihre Entscheidung, informieren Sie sich!

Mit freundlichen Grüßen
Maria Schaffenrath


KOMMENTARE
Wattens
Wattens
Kommentar erstellt am: 26.11.2021 um 12:04 Uhr
Titel: AW: Eislaufen unerwünscht?
Kommentar bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Sehr geehrte Bürgerin,

gemäß § 11 5. COVID-19 NotMV ist das Betreten von Sportstätten gemäß § 3 Z 11 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 zum Zweck der Ausübung von Sport grundsätzlich untersagt.

Ausgenommen hiervon sind:
• Spitzensportler gemäß § 3 Z 6 BSFG 2017, auch aus dem Bereich des Behindertensportes, oder Sportler, die ihre sportliche Tätigkeit beruflich ausüben und daraus Einkünfte erzielen oder bereits an internationalen Wettkämpfen teilgenommen haben, deren Betreuer und Trainer sowie Vertreter der Medien.

• im Freien durch nicht von Z 1 erfasste Personen, wobei die Sportausübung nur mit Personen gemäß § 3 Abs. 1 Z 2, Z 3 lit. a oder mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen gemäß § 7 Abs. 7 Z 4 erfolgen darf.

Diesfalls dürfen Sportstätten nur zum Zweck der Ausübung von Sport, bei dessen sportartspezifischer Ausübung es nicht zu Körperkontakt kommt, betreten werden. Geschlossene Räumlichkeiten dürfen nur betreten werden, soweit dies zur Ausübung des Sports im Freiluftbereich erforderlich ist. Das Verweilen ist nur für die Dauer in der Sportstätte ist mit der Dauer der Sportausübung beschränkt. § 4 gilt sinngemäß.

Zu bedenken ist ebenfalls, dass wir derzeit einen Lockdown haben. Ziel dieser Notmaßnahmenverordnung ist es, gesundheitspolitische Maßnahmen zur Verhinderung eines Zusammenbruchs der medizinischen Versorgung zu setzen. Kontakte sollten minimiert werden.

Selbst bei Öffnung des Eislaufplatzes ist der § 11 5. COVID-19 NotMV zu beachten, wonach nicht grundsätzlich jeder den Eislaufplatz betreten kann, sondern eben nur der dort erwähnte Personenkreis und nur zur Ausübung des Sports.

Wir haben aufgrund der derzeitigen hohen Fallzahlen und der mittlerweile fast 100 bestätigten positiven Fälle in Wattens entschieden, vorerst den Eislaufplatz zu schließen.

Diese Entscheidung wurde unter Berücksichtigung der derzeitigen Entwicklung (steigende Zahlen) und auch dahingehend getroffen, dass die Gemeindeführung hier eine Verantwortung für die gesamte Wattner Bevölkerung wahrzunehmen hat.

Wir ersuchen diesbezüglich um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Mag. Simone Riedl
Amtsleiterin
 
Bereits registriert? | Registrieren
STANDORT DER MELDUNG
DIESE SEITE TEILEN