Liebe Bürgerin, lieber Bürger der Marktgemeinde Wattens!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Verwaltung der Marktgemeinde Wattens melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was kaputt, mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Verwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass anonymisierte Meldungen und politische Diskussionen von dieser Plattform gelöscht werden!
Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die dementsprechenden politischen Entscheidungsträger (www.wattens.com).
Mit freundlichen Grüßen
Bürgermeister MMag. Lukas Schmied
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Bürgermeister MMag. Lukas Schmied
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Eislaufen überall - nur in Wattens nicht?
Meldungsnummer | 95/2021 |
Erstellt am | 26.11.2021 um 09:39 Uhr |
Kategorie | 03 Sport- und Freizeitanlagen |
Standort | 6112 Wattens |
Status | Erledigt |
Kommentare | 5 Kommentare |
Erledigt am | 26.11.2021 |
Dauer | 2 Stunden |
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von 5 (
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
am Eislaufplatz in Wattens laufen die Telefone heiß! Lehrer und Lehrerinnen, Eltern, Kinder fragen nach, ob denn Eislaufen in Wattens nun erlaubt wäre.
Nur zu Ihrer Information: Innsbruck öffnet mit heute ALLE Eislaufplätze für das Publikum unter den üblichen Bedingungen (Kinder unter 12 ohne Vorgabe, Kinder von 12 bis 15 mit Testnachweis der Schulen, Erwachsene 2G-Regel). Und warum geht das in Wattens nicht? Weil Sie nicht wollen? Möglich wäre es jedenfalls!
Man muss ja nur wollen, wenn man darf. Derzeit versammeln sich Kinder und Jugendliche am Parkplatz beim Schwimmplatz, auf anderen Plätzen oder an den Spielplätzen der Wohnanlagen. Da gäbe es wohl eine bessere Möglichkeit der Freizeitgestaltung für die Kinder und Jugendlichen. Und gesünder wäre Bewegung in Zeiten wie diesen auch!
Mit freundlichen Grüßen
Maria Schaffenrath
am Eislaufplatz in Wattens laufen die Telefone heiß! Lehrer und Lehrerinnen, Eltern, Kinder fragen nach, ob denn Eislaufen in Wattens nun erlaubt wäre.
Nur zu Ihrer Information: Innsbruck öffnet mit heute ALLE Eislaufplätze für das Publikum unter den üblichen Bedingungen (Kinder unter 12 ohne Vorgabe, Kinder von 12 bis 15 mit Testnachweis der Schulen, Erwachsene 2G-Regel). Und warum geht das in Wattens nicht? Weil Sie nicht wollen? Möglich wäre es jedenfalls!
Man muss ja nur wollen, wenn man darf. Derzeit versammeln sich Kinder und Jugendliche am Parkplatz beim Schwimmplatz, auf anderen Plätzen oder an den Spielplätzen der Wohnanlagen. Da gäbe es wohl eine bessere Möglichkeit der Freizeitgestaltung für die Kinder und Jugendlichen. Und gesünder wäre Bewegung in Zeiten wie diesen auch!
Mit freundlichen Grüßen
Maria Schaffenrath
KOMMENTARE
Wie kann es sein, dass Wattens dieselben Coronaschutzverordnungen derart anders auslegt als alle anderen Tiroler Eislaufplatzbetreiber? Z.B. die Stadt Innsbruck würde nach der Wattener Auslegung also gegen das Gesetz verstossen?? Das muss mir erst mal jemand erklären......
PS: ....und die Stadt Innsbruck hat dzt. 2075 positive Fälle!
liebe Simone, lieber Thomas,
die Entscheidung den Eislaufplatz für Normalbetrieb zu schliessen ist in der momentanen Situation (lockdown) verständlich, obwohl das Gesetz die Öffnung zulassen würde und andere Gemeinden/ Städte dies anders sehen. Übrigens sitzen dort ja auch verantwortliche die das entscheiden und begründen warum sie den Eislaufplatz öffnen!
was allerdings nicht verständlich ist, ist dass unseren Schülern aus Wattens und den umliegenden Gemeinden am Vormittag das Eislaufen gestrichen wird: obwohl es das Gesetz zulässt, sie jeden Tag getestet werden, den ganzen tag in den Klassen zusammen sind und dort auch noch die Maske tragen müssen.
mit der Möglichkeit Eislaufen zu gehen hätten unsere negativ getesteten Schüler (und das sind mind. 80%) zumindest die Chance ohne Maske als geschlossene Klasse im freien körperlich aktiv zu sein, und das wirkt sich eben auch auf unsere Gesundheit aus.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Vogl
die Entscheidung den Eislaufplatz für Normalbetrieb zu schliessen ist in der momentanen Situation (lockdown) verständlich, obwohl das Gesetz die Öffnung zulassen würde und andere Gemeinden/ Städte dies anders sehen. Übrigens sitzen dort ja auch verantwortliche die das entscheiden und begründen warum sie den Eislaufplatz öffnen!
was allerdings nicht verständlich ist, ist dass unseren Schülern aus Wattens und den umliegenden Gemeinden am Vormittag das Eislaufen gestrichen wird: obwohl es das Gesetz zulässt, sie jeden Tag getestet werden, den ganzen tag in den Klassen zusammen sind und dort auch noch die Maske tragen müssen.
mit der Möglichkeit Eislaufen zu gehen hätten unsere negativ getesteten Schüler (und das sind mind. 80%) zumindest die Chance ohne Maske als geschlossene Klasse im freien körperlich aktiv zu sein, und das wirkt sich eben auch auf unsere Gesundheit aus.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Vogl
Sehr geehrte Frau Amtsleiterin,
Ihre Argumentation trifft die Verordnung und deren Intention NICHT. Die Ausübung von Freiluftsportarten (jeglicher Art) ist unter der Voraussetzung erlaubt, dass es sich um keine Sportart mit Körperkontakt handelt. Es wäre sogar erlaubt, die Umkleideräume zur Vorbereitung für die Ausübung des Sports zu betreten, dies wäre jedoch in Wattens bei Umkleidemöglichkeiten (Bänke) im Freien nicht einmal erforderlich. Eislaufen in einer geschlossenen Halle (Bsp. Olympiahalle Innsbruck) ist für das allgemeine Publikum verboten.
Ob die Ansteckungsgefahr unter den ohnehin getesteten Kindern am Eislaufplatz höher ist als bei Versammlung am Schwimmbad-Parkplatz, müssten Sie mir und vor allem den Wattener Kindergarten- und Schulkindern sowie deren Eltern, für welche ohnehin die 2G-Regel gilt, erklären.
Wie Sie hoffentlich wissen, ist ja auch das Schifahren erlaubt. Wie schaut es denn da mit der Ansteckungsgefahr am Schlepp- oder Sessellift oder sogar in einer Gondel aus?
Genaues Lesen hilft!
Mit freundlichen Grüßen
Maria Schaffenrath
Ihre Argumentation trifft die Verordnung und deren Intention NICHT. Die Ausübung von Freiluftsportarten (jeglicher Art) ist unter der Voraussetzung erlaubt, dass es sich um keine Sportart mit Körperkontakt handelt. Es wäre sogar erlaubt, die Umkleideräume zur Vorbereitung für die Ausübung des Sports zu betreten, dies wäre jedoch in Wattens bei Umkleidemöglichkeiten (Bänke) im Freien nicht einmal erforderlich. Eislaufen in einer geschlossenen Halle (Bsp. Olympiahalle Innsbruck) ist für das allgemeine Publikum verboten.
Ob die Ansteckungsgefahr unter den ohnehin getesteten Kindern am Eislaufplatz höher ist als bei Versammlung am Schwimmbad-Parkplatz, müssten Sie mir und vor allem den Wattener Kindergarten- und Schulkindern sowie deren Eltern, für welche ohnehin die 2G-Regel gilt, erklären.
Wie Sie hoffentlich wissen, ist ja auch das Schifahren erlaubt. Wie schaut es denn da mit der Ansteckungsgefahr am Schlepp- oder Sessellift oder sogar in einer Gondel aus?
Genaues Lesen hilft!
Mit freundlichen Grüßen
Maria Schaffenrath
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gemäß § 11 5. COVID-19 NotMV ist das Betreten von Sportstätten gemäß § 3 Z 11 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 zum Zweck der Ausübung von Sport grundsätzlich untersagt.
Ausgenommen hiervon sind:
• Spitzensportler gemäß § 3 Z 6 BSFG 2017, auch aus dem Bereich des Behindertensportes, oder Sportler, die ihre sportliche Tätigkeit beruflich ausüben und daraus Einkünfte erzielen oder bereits an internationalen Wettkämpfen teilgenommen haben, deren Betreuer und Trainer sowie Vertreter der Medien.
• im Freien durch nicht von Z 1 erfasste Personen, wobei die Sportausübung nur mit Personen gemäß § 3 Abs. 1 Z 2, Z 3 lit. a oder mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen gemäß § 7 Abs. 7 Z 4 erfolgen darf.
Diesfalls dürfen Sportstätten nur zum Zweck der Ausübung von Sport, bei dessen sportartspezifischer Ausübung es nicht zu Körperkontakt kommt, betreten werden. Geschlossene Räumlichkeiten dürfen nur betreten werden, soweit dies zur Ausübung des Sports im Freiluftbereich erforderlich ist. Das Verweilen ist nur für die Dauer in der Sportstätte ist mit der Dauer der Sportausübung beschränkt. § 4 gilt sinngemäß.
Zu bedenken ist ebenfalls, dass wir derzeit einen Lockdown haben. Ziel dieser Notmaßnahmenverordnung ist es, gesundheitspolitische Maßnahmen zur Verhinderung eines Zusammenbruchs der medizinischen Versorgung zu setzen. Kontakte sollten minimiert werden.
Selbst bei Öffnung des Eislaufplatzes ist der § 11 5. COVID-19 NotMV zu beachten, wonach nicht grundsätzlich jeder den Eislaufplatz betreten kann, sondern eben nur der dort erwähnte Personenkreis und nur zur Ausübung des Sports.
Wir haben aufgrund der derzeitigen hohen Fallzahlen und der mittlerweile fast 100 bestätigten positiven Fälle in Wattens entschieden, vorerst den Eislaufplatz zu schließen.
Diese Entscheidung wurde unter Berücksichtigung der derzeitigen Entwicklung (steigende Zahlen) und auch dahingehend getroffen, dass die Gemeindeführung hier eine Verantwortung für die gesamte Wattner Bevölkerung wahrzunehmen hat.
Wir ersuchen diesbezüglich um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Simone Riedl
Amtsleiterin