Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum der Marktgemeinde Telfs melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Gemeindeverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Die Webseite für Bürgermeldungen soll zur Vereinfachung und Beschleunigung von Mängelbehebung sowie dem Anliegen- und Beschwerde-Management im öffentlichen Raum für Bürger/-innen beitragen.
Beleidigende, volksverhetzende, ehrenverletzende, pornografische, hetzerische, jugendgefährdende, strafbare Beiträge, oder Beiträge & Infos die nicht dem Zweck dieser Plattform (siehe oben) dienen, werden ausnahmslos entfernt. Ebenso möchten wir diesbezüglich auf die Nettiquette der Marktgemeinde Telfs verweisen: https://www.telfs.at/nettiquette.html
Ihr Bgm. Christian Härting
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Ihr Bgm. Christian Härting
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Gefahrenzone in der Begegnungszone
Meldungsnummer | 39/2022 |
Erstellt am | 08.04.2022 um 10:38 Uhr |
Kategorie | Straßenbeleuchtung u. Verkehrsflächen |
Standort |
Eduard-Wallnöfer-Platz 6410 Marktgemeinde Telfs |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 08.04.2022 |
Dauer | 0 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte darauf hinweisen, dass es unmöglich ist ohne Gefahr bei der Pizzeria Al Dente vorbei zugehen, da ich immer auf die Fahrbahn wechseln muss, weil die Sitzplätze bis zum Rand der Straße belegt sind. Ich habe keine andere Möglichkeit vorbei zukommen. Die Straße ist an dieser Stelle sehr unübersichtlich und die Fahrer haltet sich rechts und selten an die Geschwindigkeit.
Ich möchte darauf hinweisen, dass es unmöglich ist ohne Gefahr bei der Pizzeria Al Dente vorbei zugehen, da ich immer auf die Fahrbahn wechseln muss, weil die Sitzplätze bis zum Rand der Straße belegt sind. Ich habe keine andere Möglichkeit vorbei zukommen. Die Straße ist an dieser Stelle sehr unübersichtlich und die Fahrer haltet sich rechts und selten an die Geschwindigkeit.
KOMMENTARE
Sehr geehrter Herr Auer,
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Es mag zwar sein dass die Gastgartenbelegung so straßenrechtl in Ordnung ist, trotzdem stellt diese Stelle eine Gefahr dar. Anscheinend muss erst ein Unfall passieren, damit gehandelt wird. Auch wenn es gesetzlich so geregelt sein sollte, heißt dass nicht dass es auch so umgesetzt werden muss seitens der Gemeinde. Außerdem möchte ich anmerken, dass „in Kontakt stehen“ nicht immer ausreichend ist. Handlung steht im Vordergrund bei einer Lösung. Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Es mag zwar sein dass die Gastgartenbelegung so straßenrechtl in Ordnung ist, trotzdem stellt diese Stelle eine Gefahr dar. Anscheinend muss erst ein Unfall passieren, damit gehandelt wird. Auch wenn es gesetzlich so geregelt sein sollte, heißt dass nicht dass es auch so umgesetzt werden muss seitens der Gemeinde. Außerdem möchte ich anmerken, dass „in Kontakt stehen“ nicht immer ausreichend ist. Handlung steht im Vordergrund bei einer Lösung. Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Auer,
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Es mag zwar sein dass die Gastgartenbelegung so straßenrechtl in Ordnung ist, trotzdem stellt diese Stelle eine Gefahr dar. Anscheinend muss erst ein Unfall passieren, damit gehandelt wird. Auch wenn es gesetzlich so geregelt sein sollte, heißt dass nicht dass es auch so umgesetzt werden muss seitens der Gemeinde. Außerdem möchte ich anmerken, dass „in Kontakt stehen“ nicht immer ausreichend ist. Handlung steht im Vordergrund bei einer Lösung. Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Es mag zwar sein dass die Gastgartenbelegung so straßenrechtl in Ordnung ist, trotzdem stellt diese Stelle eine Gefahr dar. Anscheinend muss erst ein Unfall passieren, damit gehandelt wird. Auch wenn es gesetzlich so geregelt sein sollte, heißt dass nicht dass es auch so umgesetzt werden muss seitens der Gemeinde. Außerdem möchte ich anmerken, dass „in Kontakt stehen“ nicht immer ausreichend ist. Handlung steht im Vordergrund bei einer Lösung. Mit freundlichen Grüßen
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es darf hier festgehalten werden, dass die Gastgartenbelegung straßenrechtl. so in Ordnung ist, da es hier in diesem Bereich auch um eine Begegnungszone handelt. Hier gibt es keine Trennung von Straße und Gehsteig.
Wir sind hier auch bereits mit der Exekutive bzgl. entsprechender Geschwindigkeitskontrollen in Konatkt.
Weiters sind wir an der Lösung - gemeinsam mit dem Betreiber - dran.
Mit freundlichen Grüßen
Ing. Manfred Auer
Infrastruktur u. Grünanlagen