Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum der Marktgemeinde Telfs melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Gemeindeverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Die Webseite für Bürgermeldungen soll zur Vereinfachung und Beschleunigung von Mängelbehebung sowie dem Anliegen- und Beschwerde-Management im öffentlichen Raum für Bürger/-innen beitragen.
Beleidigende, volksverhetzende, ehrenverletzende, pornografische, hetzerische, jugendgefährdende, strafbare Beiträge, oder Beiträge & Infos die nicht dem Zweck dieser Plattform (siehe oben) dienen, werden ausnahmslos entfernt. Ebenso möchten wir diesbezüglich auf die Nettiquette der Marktgemeinde Telfs verweisen: https://www.telfs.at/nettiquette.html
Ihr Bgm. Christian Härting
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Gemeindeverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Die Webseite für Bürgermeldungen soll zur Vereinfachung und Beschleunigung von Mängelbehebung sowie dem Anliegen- und Beschwerde-Management im öffentlichen Raum für Bürger/-innen beitragen.
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Ihr Bgm. Christian Härting
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Verwilderter Garten
Meldungsnummer | 74/2021 |
Erstellt am | 28.06.2021 um 13:33 Uhr |
Kategorie | Bürgerservice |
Standort |
Birkenbergstraße 6410 Marktgemeinde Telfs |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 28.06.2021 |
Dauer | 0 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Mein Nachbar lässt seinen Garten dermaßen verwildern... Habe bereits Teile der Hecke von unserem Grundstück entfernt.
Jedoch ist dieser Garten und die Hecke so extrem und ich sehe nicht ein ständig den Schutz auf meiner Seite zu entfernen.
Ich bitte Sie darum sich mit dem Besitzer mitzuteilen das er diesen Wildwuchs zu beseitigen hat.
Jedoch ist dieser Garten und die Hecke so extrem und ich sehe nicht ein ständig den Schutz auf meiner Seite zu entfernen.
Ich bitte Sie darum sich mit dem Besitzer mitzuteilen das er diesen Wildwuchs zu beseitigen hat.
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da es sich hier um eine Hecke zwischen zwei Privatgrundstücken handelt (wie lt. Bild angenommen werden kann) , muss ich Ihnen hier leider mitteilen, dass die Marktgemeinde Telfs hier nicht zuständig ist. bzw. hier keine rechtl. Handhabe hat.
Sie müssen hier eine Lösung mit Ihrem Nachbarn finden bzw. nach dem ABGB §364 vorgehen.
Falls Gespräche nicht den nötigen Erfolg zeigen, müssten Sie hier den Zivilrechtsweg bestreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ing. Manfred Auer
Infrastruktur u. Grünanlagen