Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).
Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
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Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Volksbegehren „Landtag verkleinern“
Meldungsnummer | 849/2024 |
Erstellt am | 06.11.2024 um 21:03 Uhr |
Kategorie | 11 Anregungen, Lob, Kritik |
Standort |
Hohgarten 78224 Singen (Hohentwiel) |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 08.11.2024 |
Dauer | 1 Tag |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
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von 5 (
Sehr geehrte Stadtverwaltung
Um für das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ abzustimmen, muss man im Rathaus vorständig werden und kann dies nur von Montag bis Donnerstag 8-12 und 14 bis 16:00 Uhr und Freitags sogar nur von 8-12 Uhr.
Positiv hervorzuheben ist, dass man in Singen überhaupt seine Stimme zu diesem Volksbegehren abgeben kann. Laut dem Artikel im Südkurier, soll das nicht in jeder Gemeinde möglich sein. Danke hierfür!
Aber: Dadurch, dass die Abstimmung nur zu den oben genannten Zeiten möglich ist, schließen Sie praktisch die gesamte arbeitende Bevölkerung aus.
Wieso kann das im Jahre 2024 nicht so umgesetzt werden, dass man online seine Stimme abgibt?
Wieso können nicht wenigstens Termine nach Feierabend zur Verfügung gestellt werden?
Kann dies für die restliche Zeit bis zum 10 Dez. noch eingerichtet werden?
Wird die Möglichkeit online abzustimmen in Zukunft möglich sein?
Viele Grüße
Um für das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ abzustimmen, muss man im Rathaus vorständig werden und kann dies nur von Montag bis Donnerstag 8-12 und 14 bis 16:00 Uhr und Freitags sogar nur von 8-12 Uhr.
Positiv hervorzuheben ist, dass man in Singen überhaupt seine Stimme zu diesem Volksbegehren abgeben kann. Laut dem Artikel im Südkurier, soll das nicht in jeder Gemeinde möglich sein. Danke hierfür!
Aber: Dadurch, dass die Abstimmung nur zu den oben genannten Zeiten möglich ist, schließen Sie praktisch die gesamte arbeitende Bevölkerung aus.
Wieso kann das im Jahre 2024 nicht so umgesetzt werden, dass man online seine Stimme abgibt?
Wieso können nicht wenigstens Termine nach Feierabend zur Verfügung gestellt werden?
Kann dies für die restliche Zeit bis zum 10 Dez. noch eingerichtet werden?
Wird die Möglichkeit online abzustimmen in Zukunft möglich sein?
Viele Grüße
KOMMENTARE
Guten Tag,
vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Anregung. Gerne beantworten wir Ihre Fragen.
Es ist durch gesetzliche Bestimmungen vorgegeben, dass eine Stimmabgabe bei einem Volksbegehen nur physisch möglich ist. Dies gilt für die aktuellen Volksbegehen, wie auch für Künftige. Die Entscheidung, ob eine Online-Abstimmung irgendwann möglich ist, liegt nicht bei uns, sondern bei höheren Instanzen.
Für das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ gibt es die amtliche und die freie Liste. Für die amtliche Liste müssen Sie persönlich im Rathaus vorbeikommen, um sich in die Liste einzutragen.
Für die freie Liste können Sie das Eintragungsblatt zur Unterstützung des Volksbegehren ausfüllen und im Rathaus selbst oder durch einen Dritten abgeben. Sie können den Antrag auch jederzeit im Briefkasten vor dem Rathaus einwerfen oder uns postalisch zusenden.
Sie finden den Antrag und weitere Informationen auch online unter folgendem Link:
https://im.baden-wuerttemberg.de/de/land-kommunen/lebendige-demokratie/buergerbeteiligung/volksbegehren-landtag-verkleinern
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wahlamt der Stadt Singen
vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Anregung. Gerne beantworten wir Ihre Fragen.
Es ist durch gesetzliche Bestimmungen vorgegeben, dass eine Stimmabgabe bei einem Volksbegehen nur physisch möglich ist. Dies gilt für die aktuellen Volksbegehen, wie auch für Künftige. Die Entscheidung, ob eine Online-Abstimmung irgendwann möglich ist, liegt nicht bei uns, sondern bei höheren Instanzen.
Für das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ gibt es die amtliche und die freie Liste. Für die amtliche Liste müssen Sie persönlich im Rathaus vorbeikommen, um sich in die Liste einzutragen.
Für die freie Liste können Sie das Eintragungsblatt zur Unterstützung des Volksbegehren ausfüllen und im Rathaus selbst oder durch einen Dritten abgeben. Sie können den Antrag auch jederzeit im Briefkasten vor dem Rathaus einwerfen oder uns postalisch zusenden.
Sie finden den Antrag und weitere Informationen auch online unter folgendem Link:
https://im.baden-wuerttemberg.de/de/land-kommunen/lebendige-demokratie/buergerbeteiligung/volksbegehren-landtag-verkleinern
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wahlamt der Stadt Singen
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