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Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).

Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.

Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Sehr laute Wärmepumpe

Meldungsnummer 851/2024
Erstellt am 08.11.2024 um 09:04 Uhr
Kategorie 10 Sonstige Themen
Standort Samlandstraße
78224 Singen (Hohentwiel)
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 08.11.2024
Dauer 1 Stunde
BESCHREIBUNG
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Hier steht wohl eine Wärmepumpen-Ausseneinheit die den Lärmschutz missachtet. Sehr laute Betriebsgeräusche tagsüber und nachts.
KOMMENTARE
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 08.11.2024 um 10:47 Uhr
Titel: AW: Sehr laute Wärmepumpe
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Guten Tag,

bei Luft-/Wasser-Wärmepumpen handelt es sich um nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, die gemäß § 22 Nr. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu errichten, zu betreiben und nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm
(TA Lärm) – Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BImSchG – zu beurteilen sind.

Zudem sind solche Anlagen baurechtlich nach dem Anhang Ziffer 3 b) zu § 50 Abs. 1 Landesbauordnung (LBO) als verfahrensfrei zu bewerten und bedürfen nach
§ 6 Abs. 1 Nr. 3 LBO, falls die dort angegebenen Maße nicht überschritten werden, auch keiner eigenen Abstandsfläche.
Unseres Wissens werden bei fachgerechter Errichtung der marktgängigen Anlagen bzw. Außengeräte die Anforderungen der TA Lärm eingehalten; die Anlagenhersteller geben hierzu Planungs- und Aufstellungshinweise für die jeweiligen Geräte.
Wir sehen uns daher zurzeit leider nicht im Stande Ihrer Anfrage Abhilfe leisten zu können; Sie haben jedoch jederzeit die Möglichkeit Ihre Angelegenheit auf zivilrechtlichem Wege weiter zu verfolgen.

Sollten sich jedoch Umstände ergeben, welche auf eine Überschreitung der zulässigen Immissionsrichtwerte nach der TA Lärm im Einzelfall hindeuten, raten wir Ihnen dazu, sich an einen Sachverständigen (z.B. qualifizierten Schallgutachter) zu wenden; dieser kann dann gegebenenfalls entsprechende Messungen durchführen.
Sollte sich dabei herausstellen, dass eine Überschreitung der zulässigen Lärmrichtwerte vorliegt, können Sie sich gern auch wieder an uns bzw. besser noch an die untere Immissionsschutzbehörde - Amt für Abfallrecht und Gewerbeaufsicht - beim Landratsamt Konstanz wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Administratoren-Team
 
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