Der direkte Draht zum lokalen Ansprechpartner in Singen. Herzlich willkommen
Liebe Bürgerin, lieber Bürger!

Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).

Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.

Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
Zurück zur Startseite

Öffentliche Ordnung

Meldungsnummer 417/2024
Erstellt am 20.06.2024 um 19:56 Uhr
Kategorie 10 Sonstige Themen
Standort Erzbergerstr.
78224 Singen
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 21.06.2024
Dauer 12 Stunden
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Am Mittwoch wurde die Innenstadt nach dem Fussballspiel der Deutschen Elf die Innenstadt teilweise gesperrt. Zuvor konnten
die Albaner und Kroanten mit Riesengehupe Stunden durch die Stadt fahren. Teilen Sie mir mit weshalb da Unterschiede gemacht
werden. Bitte schreiben Sie nicht wir leiten das an die Fachabteilung weiter, sondern sagen Sie wer das
anordnet, dass wenn Deutschlan spielt die Polizei einschreitet, und Nationen Fahnen schwenken und hupen könnnen und machen
was sie wollen.
Bitte wer ist hier zuständig, wer bestimmt hier.
Bitte einduetige Antwort.









####
KOMMENTARE
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 21.06.2024 um 08:45 Uhr
Titel: AW: Öffentliche Ordnung
Kommentar bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Guten Dank,

vielen Dank für die Bürgermeldung, die dazu dient Missverständnisse aufzuklären.
Bei der Sperrung von Straßen aufgrund von Autokorsos steht insbesondere die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Vordergrund. Die Entscheidung, welche Straßen wann gesperrt werden, obliegt der Polizei. Diese entscheidet situativ, wie der Verkehr geregelt werden soll.

Dabei gibt es aber durchaus Kriterien, die aus Erfahrungen der Vergangenheit resultieren. Erfolge der deutschen Mannschaft führen zu sehr großen Autokorsos, die regelmäßig die Straßen verstopfen. In der Vergangenheit kam es dabei bereits zu massiven Behinderungen von Rettungsdiensten. Autofahrer haben sich hier sehr uneinsichtig gezeigt. In Absprache mit der Polizei haben wir daher die grundsätzliche Taktik, die Ekkehard- und Bahnhofstraße zu sperren, wenn die Masse an Fahrzeugen dies erfordert. Hierdurch ist ein Abbiegen auf diese Straßen nicht möglich und der Verkehr kann deutlich besser abfließen. Die Autofahrer können unter Einhaltung der Verkehrsregeln ihre Freude ja auch auf den anderen Straßen ausleben.

Diese Handhabung kann es je nach der Größenordnung der Autokorsos auch bei Spielen von Mannschaften anderer Nationen geben, denkbar ist dies bei deren Anhänger in Singen ebenfalls stark vertreten sind, etwa bei Spielen von Italien, Spanien etc.

Der albanische Korso hingegen war zwar laut aber in der Masse doch recht klein, so dass man hier großzügig sein kann. Die Achtelfinalspiele, die während des Stadtfestes stattfinden, werden aber auf jeden Fall eine Sperrung auslösen, da dann auch viele Fußgänger unterwegs sein werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADMINISTRATOREN-Team
 
Bereits registriert? | Registrieren
STANDORT DER MELDUNG