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Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).

Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.

Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Zu Meldung 379/2024

Meldungsnummer 476/2024
Erstellt am 16.07.2024 um 09:32 Uhr
Kategorie 06 Verkehr/Radfahrer/Fußgänger
Standort Max-Porzig-Straße
78224 Singen (Hohentwiel)
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 16.07.2024
Dauer 2 Stunden
BESCHREIBUNG
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Guten Morgen,

ich frage mich ehrlich gesagt, ob die Meldung überhaupt vollständig gelesen wurde. Auf die Frage/Situation zu den überlangen Transportern und die Roller wurde überhaupt nicht eingegangen bzw. nicht beantwortet, nach 40 Tagen.

Die eine Hecke wurde "etwas zurückgeschnitten". Die Laterne auf der Grundstücksgrenze ist immer noch in der Hecke. Ein paar Meter weiter abwärts beim Telefonkasten bis zum Wendehammer runter verschwindet teils ein halber Meter Gehweg unter dem Gebüsch.

Ein paar Meter weiter an der Ecke Jakob-Kahn-Str. am Eingang zum Waldweg liegt seit einer Woche ein Zeus Roller. Ich dachte, nach 3 Tagen würden die Roller eingesammelt? Klappt super...

Schönen Gruß
KOMMENTARE
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 16.07.2024 um 12:27 Uhr
Titel: AW: Zu Meldung 379/2024
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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Meldung.

Wir haben die Meldung an die Firma Zeus weitergeleitet und um Abholung gebeten.
Gerne dürfen solche Vorfälle direkt an support@zeusscooters.com gemeldet werden. Die Roller werden grundsätzlich nicht alle 3 Tage abgeholt.

Die maximale Länge der parkenden Fahrzeuge ist durch die Markierung grundsätzlich vorgegeben. Das Fahrzeug darf über diese nicht herausragen. Wenn also der Gehweg durch das hintere oder vordere Ende des Fahrzeugs eingeschränkt wird, handelt es sich um ein verbotenes Gehwegparken. Unser Vollzugsdienst verfolgt dies, wenn die Nutzung des Gehwegs dadurch nicht mehr möglich ist. Ein leichter Überstand, der die Nutzung nicht stört, kann akzeptiert werden. Es handelt sich also um Einzelfallentscheidungen. Den Kollegen des Vollzugsdienstes geben wir Bescheid.

Das Team vom Straßenbau wird sich nochmal um das Zurückschneiden der Hecke kümmern.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Administratoren-Team
 
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