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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
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Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.

Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
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Vorfahrtsregelung

Meldungsnummer 435/2021
Erstellt am 24.07.2021 um 18:04 Uhr
Kategorie 06 Verkehr/Radfahrer/Fußgänger
Standort 78224 Singen
Status Erledigt
Kommentare 4 Kommentare
Erledigt am 26.07.2021
Dauer 1 Tag
BESCHREIBUNG
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Bei der Einmündung zum Kieswerk Birkenbühl ist die Vorfahrtsregelung falsch.
Straßenbegleitende Radwege müssten gleiche Vorfahrtsregelung haben wie die Straße. In diesem Fall hat der Radfahrer eigentlich Vorfahrt. Verkehrsteilnehmer die zum Kieswerk abbiegen möchten oder von dort auf die Kreisstraße einbiegen möchten haben dem Längsverkehr Vorfahrt zu gewähren.
Es ist noch anzumerken, dass es sich ja eigentlich um die Grundstückszufahrt eines Unternehmens handelt. Bei anderen Grundstückszufahrten gibt es ja auch nicht die Regel dass der Längsverkehr Vorfahrt gewähren muss.

Bitte prüfen Sie die Situation mit der Verkehrskomission.
Danke.
KOMMENTARE
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 26.07.2021 um 07:02 Uhr
Titel: AW: Vorfahrtsregelung
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Vielen Dank für Ihre Meldung.
Wir leiten sie an die Fachstelle weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADMINISTRATOREN-Team
 
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 26.07.2021 um 09:36 Uhr
Titel: AW: Vorfahrtsregelung
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Guten Tag,

Sie haben Recht und dennoch ist die Beschilderung dort mit Absicht erfolgt.

In der Vergangenheit war die Beschilderung so, wie sie eigentlich sein müsste. Wir sind dann von Radfahrern darauf hingewiesen worden, dass die Stelle problematisch sei, weil die LKW-Fahrer des Kieswerks den Radweg nur schlecht wahrnehmen würden und schwungvoll bis zur Straßeneinmündung vorfahren. Auf dieses Problem haben wir das Kieswerk auch hingewiesen.

Allein, es nützt nichts, wenn man Vorfahrt hat und trotzdem unter dem Lastwagen liegt. Deswegen haben wir entschieden, durch die jetzige Beschilderung dem Radfahrer eine klare Gefahr zu signalisieren, so dass dort keine Unfälle passieren. Dies hat bis heute so auch funktioniert.

Wir sehen dies auch im Einklang mit der StVO, da das Recht auf Vorfahrt anerkanntermaßen nicht durchgesetzt werden darf durch den Berechtigten, wenn die tatsächliche Situation dies nicht zulässt. Die Straßenverkehrsbehörden sind dann auch berechtigt, durch Verkehrszeichen Gefahrenstellen zu entschärfen. Dieser Aufgabe sind wir nachgekommen.

Im Hinblick auf die Tatsache, dass die Kiesgrube nicht ewig betrieben wird, wird auch dieser Zustand nicht ewig anhalten, so dass wir die jetzige Regelung belassen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 08.08.2021 um 16:53 Uhr
Titel: AW: AW: Vorfahrtsregelung
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Es wird also akzeptiert, dass der Stärkere das Recht aneignet.
 
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 09.08.2021 um 09:42 Uhr
Titel: AW: AW: AW: Vorfahrtsregelung
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Guten Tag,

wir haben uns die Entscheidung nicht einfach gemacht. Wenn Sie eine nicht nur theoretische sondern auch praktisch umsetzbare Idee haben, würden wir uns über Ihren Input freuen und diesen auch prüfen. Wir hatten keine praktikable Idee.

Recht haben um des Recht habens willen, scheint uns aber nicht sinnvoll und ist ein typisches Problem des Straßenverkehrs - ganz egal um welches Verkehrsmittel es geht.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
 
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