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Liebe Bürgerin, lieber Bürger!

Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).

Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.

Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Stockweg

Meldungsnummer 314/2021
Erstellt am 31.05.2021 um 10:15 Uhr
Kategorie 06 Verkehr/Radfahrer/Fußgänger
Standort 78224 Singen
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 01.06.2021
Dauer 1 Tag
BESCHREIBUNG
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Beim heutigen Asphalt Einbau in der Härdlestraße wird der Stockweg von fast allen Baustellen Fahrzeugen als Zufahrt genutzt. Obwohl die Baustelle über andere Straßen erreichbar ist. Der Stockweg ist nur für Anlieger (d.h. innerhalb der Beschränkung liegende Häuser) und landwirtschaftlichen Verkehr legal befahrbar.
KOMMENTARE
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 31.05.2021 um 11:21 Uhr
Titel: AW: Stockweg
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Vielen Dank für die Bürgermeldung. Wir leiten sie an die entsprechende Fachstelle weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADMINISTRATOREN-Team
 
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 01.06.2021 um 16:28 Uhr
Titel: AW: Stockweg
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Die Baustellenfahrzeuge haben keine Ausnahmegenehmigung von der Straßenverkehrsbehörde erhalten, auch wurde die Anliegerbeschränkung nicht aufgehoben.
Um die Anliegerbeschränkungen kontrollieren zu können, müssen die Fahrzeuge angehalten werden, denn die Identität des Fahrers muss festgestellt werden. Unsere Gemeindevollzugsmitarbeiter dürfen keine fahrenden Fahrzeuge anhalten, dies ist allein der Polizei vorbehalten. Wir werden jedoch die Baufirma darauf aufmerksam machen, dass die Anliegerbeschränkungen eingehalten werden müssen und die Zufahrt anderweitig zu erfolgen hat.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
 
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