Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).
Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
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Stockweg
Meldungsnummer | 314/2021 |
Erstellt am | 31.05.2021 um 10:15 Uhr |
Kategorie | 06 Verkehr/Radfahrer/Fußgänger |
Standort | 78224 Singen |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 01.06.2021 |
Dauer | 1 Tag |
BESCHREIBUNG
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Beim heutigen Asphalt Einbau in der Härdlestraße wird der Stockweg von fast allen Baustellen Fahrzeugen als Zufahrt genutzt. Obwohl die Baustelle über andere Straßen erreichbar ist. Der Stockweg ist nur für Anlieger (d.h. innerhalb der Beschränkung liegende Häuser) und landwirtschaftlichen Verkehr legal befahrbar.
KOMMENTARE
Vielen Dank für Ihre Meldung.
Die Baustellenfahrzeuge haben keine Ausnahmegenehmigung von der Straßenverkehrsbehörde erhalten, auch wurde die Anliegerbeschränkung nicht aufgehoben.
Um die Anliegerbeschränkungen kontrollieren zu können, müssen die Fahrzeuge angehalten werden, denn die Identität des Fahrers muss festgestellt werden. Unsere Gemeindevollzugsmitarbeiter dürfen keine fahrenden Fahrzeuge anhalten, dies ist allein der Polizei vorbehalten. Wir werden jedoch die Baufirma darauf aufmerksam machen, dass die Anliegerbeschränkungen eingehalten werden müssen und die Zufahrt anderweitig zu erfolgen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
Die Baustellenfahrzeuge haben keine Ausnahmegenehmigung von der Straßenverkehrsbehörde erhalten, auch wurde die Anliegerbeschränkung nicht aufgehoben.
Um die Anliegerbeschränkungen kontrollieren zu können, müssen die Fahrzeuge angehalten werden, denn die Identität des Fahrers muss festgestellt werden. Unsere Gemeindevollzugsmitarbeiter dürfen keine fahrenden Fahrzeuge anhalten, dies ist allein der Polizei vorbehalten. Wir werden jedoch die Baufirma darauf aufmerksam machen, dass die Anliegerbeschränkungen eingehalten werden müssen und die Zufahrt anderweitig zu erfolgen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
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