Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).
Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
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Parkplätze
Meldungsnummer | 422/2024 |
Erstellt am | 23.06.2024 um 13:05 Uhr |
Kategorie | 06 Verkehr/Radfahrer/Fußgänger |
Standort |
Überlinger Straße 78224 Singen (Hohentwiel) |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 02.07.2024 |
Dauer | 8 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Hallo, die Parkplatz Situation in der Überlinger Straße ist katastrophal. Da Neubauten genehmigt wurden und fast abgeschlossen sind, benötigt es auch ein neues Parkplatz Konzept. Liebe Stadt kümmert euch doch bitte drum, denn Mann findet jetzt schon kaum Parkplätze!
Mein Vorschlag: die Straße ist groß genug um sie zu halbieren um quer Parkplätze zu errichten.
Mein Vorschlag: die Straße ist groß genug um sie zu halbieren um quer Parkplätze zu errichten.
KOMMENTARE
Die Stadt ist nicht verantwortlich dafür Platz für Privateigentum (Kfz) bereitzuhalten.
Es gibt keinen Anspruch darauf sein Fahrzeug im öffentlichen Straßenraum abzustellen.
Es gibt keinen Anspruch darauf sein Fahrzeug im öffentlichen Straßenraum abzustellen.
Guten Tag,
der Bauherr der Maßnahme hat für Anwohner einen Parkplatz geschaffen. Dieser ist kostenpflichtig, weswegen viele Anwohner auf die Straße ausweichen. Einen Rechtsanspruch auf einen kostenlosen Straßenparkplatz gibt es aber nicht. Auch in anderen Singener Straßen gibt es deutlich weniger öffentliche Parkplätze als Anwohner, die solche gerne nutzen würden. Die Stadt kann aber nicht überall Parkplätze schaffen, wenn es (zumindest teilweise) Alternativen gibt, mögen diese auch etwas kosten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
der Bauherr der Maßnahme hat für Anwohner einen Parkplatz geschaffen. Dieser ist kostenpflichtig, weswegen viele Anwohner auf die Straße ausweichen. Einen Rechtsanspruch auf einen kostenlosen Straßenparkplatz gibt es aber nicht. Auch in anderen Singener Straßen gibt es deutlich weniger öffentliche Parkplätze als Anwohner, die solche gerne nutzen würden. Die Stadt kann aber nicht überall Parkplätze schaffen, wenn es (zumindest teilweise) Alternativen gibt, mögen diese auch etwas kosten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
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