Der direkte Draht zum lokalen Ansprechpartner in Singen. Herzlich willkommen
Liebe Bürgerin, lieber Bürger!

Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).

Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.

Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
Zurück zur Startseite

Meldung 387/2024 nicht erledigt, Anhänger versperrt Sicht

Meldungsnummer 649/2024
Erstellt am 28.08.2024 um 10:51 Uhr
Kategorie 06 Verkehr/Radfahrer/Fußgänger
Standort Remishofstraße
78224 Singen (Hohentwiel)
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 28.08.2024
Dauer 0 Stunden
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Guten Tag, seit mindestens 6 Monaten parkt ein Anhänger mit relativ hohem Aufbau in der Remishofstraße ohne bewegt zu werden. Wenn man aus der Händelstraße kommt versperrt er durch den hohen Aufbau/Plane die Sicht auf den Verkehr (nach links). Kann das Ordnungsamt hier was machen? Vielen Dank.
KOMMENTARE
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 28.08.2024 um 11:30 Uhr
Titel: AW: Meldung 387/2024 nicht erledigt, Anhänger versperrt Sicht
Kommentar bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!


Vielen Dank für Ihre Meldung. Grundsätzlich erlauben es die Schleppkurven und die Sichtdreieicke, gemessen an der vorgegebenen Geschwindigkeit, dass auch höhere Fahrzeuge an der besagten Örtlichkeit parken können. Wir werden Ihr Anliegen jedoch an die Verkehrskommission weiterleiten und um eine erneute Beuurteilung der Verkehrssituation bitten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
 
Bereits registriert? | Registrieren
STANDORT DER MELDUNG