Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).
Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
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Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
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Fehlendes Vorfahrtschild - Haftungsrisiko für die Stadt ?
Meldungsnummer | 869/2024 |
Erstellt am | 14.11.2024 um 13:22 Uhr |
Kategorie | 06 Verkehr/Radfahrer/Fußgänger |
Standort |
Conradin-Kreutzer Str. 19 78224 Singen |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 14.11.2024 |
Dauer | 1 Stunde |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
An der Conradin-Kreutzer-Str./Ecke: Im Iben wurde vor längerer Zeit eine Straßenlaterne angefahren. Das wurde mit einer Bürgermeldung gemeldet; inzwischen wurde der Laternenmast entfernt. Nun wird offensichtlich auf eine neue Laterne gewartet, um diese zu installieren.
So weit, so gut.
Das hat aber dazu geführt, dass das am Laternenmast angebrachte Schild "Vorfahrt gewähren" (Nummer 205) auch entfernt ist. Jemand Ortsfremdes könnte nun auf die Idee kommen, hier gelte rechts vor links.
Wäre nicht das provisorische Aufstellen eines entsprechenden Verkehrszeichens sinnvoll; auch um die Stadt aus der Haftung zu nehmen ?
So weit, so gut.
Das hat aber dazu geführt, dass das am Laternenmast angebrachte Schild "Vorfahrt gewähren" (Nummer 205) auch entfernt ist. Jemand Ortsfremdes könnte nun auf die Idee kommen, hier gelte rechts vor links.
Wäre nicht das provisorische Aufstellen eines entsprechenden Verkehrszeichens sinnvoll; auch um die Stadt aus der Haftung zu nehmen ?
KOMMENTARE
Guten Tag,
vielen Dank für den Hinweis. Wir werden uns da umgehend kümmern.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
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