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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
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Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.

Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
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Fehlende Verkehrsschilder

Meldungsnummer 243/2024
Erstellt am 19.04.2024 um 17:05 Uhr
Kategorie 06 Verkehr/Radfahrer/Fußgänger
Standort Max-Porzig-Straße
78224 Singen
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 22.04.2024
Dauer 2 Tage
BESCHREIBUNG
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Bei der Kreuzung Max-Porzig-Straße und die Straße, in der das neu errichtete Haus Bonhoeffer steht (laut der Karte Dietrich Straße?), sollten Verkehrsschilder zur Regelung der Vorfahrt aufgestellt werden. Da beides "normale" Straßen sind und dort keine Schilder stehen, sollte dort eigentlich Recht-vor-Links gelten. Allerdings verhält sich dort fast jeder so, als hätte die Max-Porzig-Straße Vorfahrt. Wenn sich dann jemand an Rechts-vor-Links hält. führt dies regelmäßig zu Beinahe-Unfällen. Eindeutige Verkehrsschilder würden hier für Klarheit sorgen.
KOMMENTARE
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 22.04.2024 um 07:46 Uhr
Titel: AW: Fehlende Verkehrsschilder
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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Meldung. Wir haben sie an die Fachdienststelle weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Administratoren-Team
 
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 22.04.2024 um 09:17 Uhr
Titel: AW: Fehlende Verkehrsschilder
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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Meldung. Die Einmündung liegt in einer Tempo-30-Zone, so dass dort, wie in jeder Tempo-30-Zone rechts vor links gilt. Das klappt in der Nordstadt, wo ja fast überall eine Tempo-30-Zone ist eigentlich recht gut. Ein Verkehrszeichen, dass rechts-vor-links vorschreibt gibt es nicht. Man könnte höchstens an das Verkehrszeichen 102 (http://bit.ly/3xMAx6Q) denken, dass hier passen würde. Allerdings gelten auch hierfür rechtliche Voraussetzungen. Der Gesetzgeber ist dabei der Auffassung, dass das Schild innerhalb geschlossener Ortschaften in der Regel entbehrlich ist. Womöglich ist es auch eine Sache, die sich durch Gewöhnung einpendelt.

Unsere Verkehrskommission wird sich die Situation trotzdem ansehen und prüfen, ob hier eine Ausnahmesituation vorliegt. Die Chancen sind aber, nach unserer Einschätzung, ehrlicherweise eher gering.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
 
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