Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).
Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
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Fahrradstraße im Iben als PKW-Zufahrt
Meldungsnummer | 311/2021 |
Erstellt am | 30.05.2021 um 17:53 Uhr |
Kategorie | 06 Verkehr/Radfahrer/Fußgänger |
Standort |
Im Iben 78224 Singen |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 31.05.2021 |
Dauer | 15 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Bitte nehmen Sie konkret Stellung zur Fahrradstraße Im Iben.
Die Administratoren teilen mit, dass Autoverkehr zulässig sei auch in einer Fahrradstraße, ein anderer Kommentar, dass dies generell nicht gemnehmigt sei, es sei denn es handelt sich um Anlieger. Die Fahrradstraße ist am Beginn und Ende mit einem Autoverbotsschild gesperrt. An den Einmündungen der Querstraßen die Hinweise "Anlieger frei".
Meine konkreten Fragen:
1. Ist es Anliegern gestattet, die gesamte Fahrradstraße entlangzufahren, auch wenn sie über eine kürzere Befahrung derselben zu ihrer Wohnung kommen können.
2. Eltern, die ihre Kinder in den Kindergarten St. Franziskus Ecke Im Iben/Conradin-Kreutzer-Straße bringen wollen, dürfen nicht ein kurzes Stück von z.B. der Richard-Wagner-Straße (direkt unterhalb Conradin-Kreutzer-Str.) über Im Iben in die Conradin-Kreutzer-Straße einfahren (Belehrung durch die Polizei)
aber Anwohner kurz vor dem oberen Ende der Fahrradstraße Ecke Bruderhofstraße dürfen diese quasi als einzige Anlieger oberhalb der Conradin-Kreutzer-Str. von ganz unten, also Beethovenstraße, entlangfahren?
Damit wird die Fahrradstraße quasi zu deren Privatstraße, auch quasi zum separaten privaten "Zubringer" zur Nordstadtanbindung. Wer ansonsten aus den Querstraßen von Im Iben zur Nordstadtanbindung will, muss einen Bogen über die Remishof- oder Hohenhewenstraße fahren
Vielen Dank für eine konkrete Antwort.
Die Administratoren teilen mit, dass Autoverkehr zulässig sei auch in einer Fahrradstraße, ein anderer Kommentar, dass dies generell nicht gemnehmigt sei, es sei denn es handelt sich um Anlieger. Die Fahrradstraße ist am Beginn und Ende mit einem Autoverbotsschild gesperrt. An den Einmündungen der Querstraßen die Hinweise "Anlieger frei".
Meine konkreten Fragen:
1. Ist es Anliegern gestattet, die gesamte Fahrradstraße entlangzufahren, auch wenn sie über eine kürzere Befahrung derselben zu ihrer Wohnung kommen können.
2. Eltern, die ihre Kinder in den Kindergarten St. Franziskus Ecke Im Iben/Conradin-Kreutzer-Straße bringen wollen, dürfen nicht ein kurzes Stück von z.B. der Richard-Wagner-Straße (direkt unterhalb Conradin-Kreutzer-Str.) über Im Iben in die Conradin-Kreutzer-Straße einfahren (Belehrung durch die Polizei)
aber Anwohner kurz vor dem oberen Ende der Fahrradstraße Ecke Bruderhofstraße dürfen diese quasi als einzige Anlieger oberhalb der Conradin-Kreutzer-Str. von ganz unten, also Beethovenstraße, entlangfahren?
Damit wird die Fahrradstraße quasi zu deren Privatstraße, auch quasi zum separaten privaten "Zubringer" zur Nordstadtanbindung. Wer ansonsten aus den Querstraßen von Im Iben zur Nordstadtanbindung will, muss einen Bogen über die Remishof- oder Hohenhewenstraße fahren
Vielen Dank für eine konkrete Antwort.
KOMMENTARE
In einer Fahrradstraße ist Kfz-Verkehr generell verboten es sei denn es wird durch ein ergänzendes Schild (z. B. für Anlieger) gestattet.
Guten Tag,
da hat das Administratoren-Team leider etwas verwechselt, was aber bei den teilweise sehr komplexen Neuregelungen, die sich der Gesetzgeber ausdenkt, auch mal passieren kann.
Die Fahrradstraße ist grundsätzlich nur für Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge (Pedelec bis 25 km/h, E-Scooter) freigegeben. Kraftfahrzeuge dürfen die Straße nur benutzen, wenn dies durch Zusatzzeichen erlaubt ist. Im Iben sind Anlieger frei.
Anlieger sind nicht nur Anwohner, sondern alle Verkehrsteilnehmer, die dort ein "Anliegen" haben. Dabei ist jedoch der jeweils kürzeste Weg zu wählen. Eine reine Durchfahrt, um eine Strecke abzukürzen, wäre nicht zulässig.
Aufgrund der enormen Straßenbreite werden in der Fahrradstraße Parkmöglichkeiten geboten. Das Parken stellt ebenfalls ein zulässiges Anliegen dar, das zur Einfahrt in die Straße berechtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
da hat das Administratoren-Team leider etwas verwechselt, was aber bei den teilweise sehr komplexen Neuregelungen, die sich der Gesetzgeber ausdenkt, auch mal passieren kann.
Die Fahrradstraße ist grundsätzlich nur für Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge (Pedelec bis 25 km/h, E-Scooter) freigegeben. Kraftfahrzeuge dürfen die Straße nur benutzen, wenn dies durch Zusatzzeichen erlaubt ist. Im Iben sind Anlieger frei.
Anlieger sind nicht nur Anwohner, sondern alle Verkehrsteilnehmer, die dort ein "Anliegen" haben. Dabei ist jedoch der jeweils kürzeste Weg zu wählen. Eine reine Durchfahrt, um eine Strecke abzukürzen, wäre nicht zulässig.
Aufgrund der enormen Straßenbreite werden in der Fahrradstraße Parkmöglichkeiten geboten. Das Parken stellt ebenfalls ein zulässiges Anliegen dar, das zur Einfahrt in die Straße berechtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
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Auf einer Fahrradstraße ist auch Autoverkehr zulässig und zwar nicht nur von den Anwohnern. Allerdings hat in einer Fahrradstraße der Radverkehr Vorrang. Es können beispielsweise zwei Fahrräder nebeneinander fahren. Der Autofahrer darf den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Die Höchstgeschwindigkeit ist auf 30km/h begrenzt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ADMINISTRATOREN-Team