Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).
Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
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Einfahrt Tiefgarage Herz-Jesu
Meldungsnummer | 348/2021 |
Erstellt am | 10.06.2021 um 20:58 Uhr |
Kategorie | 06 Verkehr/Radfahrer/Fußgänger |
Standort |
Ekkehardstraße 78224 Singen |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 15.06.2021 |
Dauer | 4 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Die Markierung der Tiefgaragenzufahrt ist verbesserungswürdig. Wenn man ihr folgt steht man leider zu weit von der Säule zum Ticket ziehen entfernt. Entweder man rangiert das Auto passend oder man muss kurz die Tür aufmachen und aussteigen zum Ticket ziehen. Könnte die Markierung angepasst werden?
KOMMENTARE
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir werden die Markierung gerne nochmals prüfen.
Allerdings muss zwischen dem Markierungsbogen für die Einfahrt und demjenigen für die Ausfahrt ein gewisser Abstand sein, damit es bei gleichzeitigem Fahrzeugverkehr nicht zu Streifkollisionen kommt. Auch scheint es uns zulässig, die Eigenverantwortung des Autofahrers insofern einzufordern, als dieser bereits bei der Anfahrt an den Ticketautomaten selbst einschätzt, wie er dort am besten hinkommt, zumal dies bei unterschiedlichen Fahrzeugen und Fahrer:innen ja auch nicht immer gleich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir werden die Markierung gerne nochmals prüfen.
Allerdings muss zwischen dem Markierungsbogen für die Einfahrt und demjenigen für die Ausfahrt ein gewisser Abstand sein, damit es bei gleichzeitigem Fahrzeugverkehr nicht zu Streifkollisionen kommt. Auch scheint es uns zulässig, die Eigenverantwortung des Autofahrers insofern einzufordern, als dieser bereits bei der Anfahrt an den Ticketautomaten selbst einschätzt, wie er dort am besten hinkommt, zumal dies bei unterschiedlichen Fahrzeugen und Fahrer:innen ja auch nicht immer gleich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
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