Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).
Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
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Bordhöhen "barrierefreie" Haltestellen
Meldungsnummer | 487/2022 |
Erstellt am | 02.09.2022 um 16:40 Uhr |
Kategorie | 06 Verkehr/Radfahrer/Fußgänger |
Standort |
Bahnhofstraße 78224 Singen |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 09.09.2022 |
Dauer | 6 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Mir ist aufgefallen, dass die Busse am Busbahnhof und den Haltestellen falsch an den Busborden stehen. Es wird nicht bis an den Bordstein rangefahren.
Dabei ist mir auch aufgefallen, dass zu niedrige Busbordsteine eingebaut wurden.
Die Reststufe (vertikal) und der Restspalt (horizontal) darf jeweils maximal 5 cm betragen. Ist ein Abstand größer als 5 cm so ist ein barrierefreier Zustieg nicht mehr möglich. Der mobilitätseingeschränkte Fahrgast ist auf fremde Hilfe angewiesen.
Zumindest das Anfahren an die Borde kann durch genaues Fahren ohne zusätzliche Maßnahmen verbessert werden. Bezüglich der Höhe der Borde ist das nicht so einfach möglich.
Dabei ist mir auch aufgefallen, dass zu niedrige Busbordsteine eingebaut wurden.
Die Reststufe (vertikal) und der Restspalt (horizontal) darf jeweils maximal 5 cm betragen. Ist ein Abstand größer als 5 cm so ist ein barrierefreier Zustieg nicht mehr möglich. Der mobilitätseingeschränkte Fahrgast ist auf fremde Hilfe angewiesen.
Zumindest das Anfahren an die Borde kann durch genaues Fahren ohne zusätzliche Maßnahmen verbessert werden. Bezüglich der Höhe der Borde ist das nicht so einfach möglich.
KOMMENTARE
Guten Tag,
bei dem Bau des Busbahnhofs wurden an den Bussteigen 18 cm hohe Sonderborde mit Spurführung eingebaut, was der aktuellen Richtlinie entspricht.
Als Mindestanforderung für die barrierefreie Haltestelle sollte die Bordsteinhöhe mindestens 18 cm betragen. Sofern umsetzbar – insbesondere auch unter Beachtung einer geraden Anfahrbarkeit – soll auch der Einsatz von Hochborden bis zu 24 cm geprüft werden. Allerdings muss die Höhe des Bordes mit dem derzeit bzw. zukünftig eingesetzten Fahrzeugtyp kompatibel sein. Für die im Stadtbusverkehr Singen eingesetzten Niederflurbusse würde bei Verwendung von Hochborden eine Gefahr von Karosserieschäden durch Aufsetzen bei Sonderborden über 18 cm bestehen.
Haltestellen mit einer Bordhöhe von 18 cm sind in der Kombination Kneeling (seitliche Absen-kung des Busses) plus Nutzung der fahrzeuggebundenen Rampe an der zweiten Tür, als barrierefrei definiert. Alle unsere Niederflurbusse sind mit dieser Technik ausgestattet.
Sie haben Recht, das Problem liegt daran, dass die Busse nicht nah genug an die Bordsteinkante ranfahren. Durch nahes Anfahren und Kneeling-Funktion des Busses kann die Reststufe und Spaltbreite zwischen Fahrzeugboden und Bussteigkante deutlich reduziert werden.
Wir haben unsere Fahrer auf das Problem aufmerksam gemacht und ausdrücklich darauf hingewiesen, die Fahrzeuge möglichst gerade an die Bussteigkante anzufahren um eine optimale Spaltminimierung zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von den Stadtwerken
bei dem Bau des Busbahnhofs wurden an den Bussteigen 18 cm hohe Sonderborde mit Spurführung eingebaut, was der aktuellen Richtlinie entspricht.
Als Mindestanforderung für die barrierefreie Haltestelle sollte die Bordsteinhöhe mindestens 18 cm betragen. Sofern umsetzbar – insbesondere auch unter Beachtung einer geraden Anfahrbarkeit – soll auch der Einsatz von Hochborden bis zu 24 cm geprüft werden. Allerdings muss die Höhe des Bordes mit dem derzeit bzw. zukünftig eingesetzten Fahrzeugtyp kompatibel sein. Für die im Stadtbusverkehr Singen eingesetzten Niederflurbusse würde bei Verwendung von Hochborden eine Gefahr von Karosserieschäden durch Aufsetzen bei Sonderborden über 18 cm bestehen.
Haltestellen mit einer Bordhöhe von 18 cm sind in der Kombination Kneeling (seitliche Absen-kung des Busses) plus Nutzung der fahrzeuggebundenen Rampe an der zweiten Tür, als barrierefrei definiert. Alle unsere Niederflurbusse sind mit dieser Technik ausgestattet.
Sie haben Recht, das Problem liegt daran, dass die Busse nicht nah genug an die Bordsteinkante ranfahren. Durch nahes Anfahren und Kneeling-Funktion des Busses kann die Reststufe und Spaltbreite zwischen Fahrzeugboden und Bussteigkante deutlich reduziert werden.
Wir haben unsere Fahrer auf das Problem aufmerksam gemacht und ausdrücklich darauf hingewiesen, die Fahrzeuge möglichst gerade an die Bussteigkante anzufahren um eine optimale Spaltminimierung zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von den Stadtwerken
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