Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).
Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Fragen zur Absenkung der Bordsteine
Meldungsnummer | 475/2021 |
Erstellt am | 18.08.2021 um 18:39 Uhr |
Kategorie | 05 Baustellen/Ampeln/Brücken |
Standort |
Samlandstraße 78224 Singen (Hohentwiel) |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 19.08.2021 |
Dauer | 14 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Guten Tag,
ich habe ein Fragen zur Absenkung von Bordsteinen vor einem Grundstück. Vielleicht können Sie mir diese beantworten, da ich in Zukunft die Schaffung von Stellplätzen auf meinem Grundstück realisieren muss.
1.) wo liegen in etwa die Kosten für diese Baumaßnahme?
2.) wer ist für die Genehmigung und Durchführung zuständig? Kann das von einer privaten Firma durchgeführt werden?
3.) gelten die neu geschaffenen Stellplätze als Ausfahrt und gilt dann vor abgesenkten Bordsteinen folglich ein Parkverbot auf der Straße?
Vielen Dank vorab.
ich habe ein Fragen zur Absenkung von Bordsteinen vor einem Grundstück. Vielleicht können Sie mir diese beantworten, da ich in Zukunft die Schaffung von Stellplätzen auf meinem Grundstück realisieren muss.
1.) wo liegen in etwa die Kosten für diese Baumaßnahme?
2.) wer ist für die Genehmigung und Durchführung zuständig? Kann das von einer privaten Firma durchgeführt werden?
3.) gelten die neu geschaffenen Stellplätze als Ausfahrt und gilt dann vor abgesenkten Bordsteinen folglich ein Parkverbot auf der Straße?
Vielen Dank vorab.
KOMMENTARE
Vielen Dank für Ihre Nachricht,
für die Randsteinabsenkung ist die Abteilung Straßenbau zuständig.
Bitte melden Sie sich gerne bei uns, und wir werden sie gerne auch vor Ort beraten.
Tel.: 07731-85 366 oder Email: strassenbau@singen.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team vom Straßenbau
für die Randsteinabsenkung ist die Abteilung Straßenbau zuständig.
Bitte melden Sie sich gerne bei uns, und wir werden sie gerne auch vor Ort beraten.
Tel.: 07731-85 366 oder Email: strassenbau@singen.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team vom Straßenbau
Guten Tag,
Ihre dritte Frage müssten Sie mit der Straßenverkehrsbehörde klären. Zusätzliche Zufahrten zu Grundstücken benötigen eine Sondernutzungserlaubnis, da dadurch ja öffentlicher Parkraum wegfallen könnte. Die reine Bordsteinabsenkung gibt also noch kein Recht auf eine neue Zufahrt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
Ihre dritte Frage müssten Sie mit der Straßenverkehrsbehörde klären. Zusätzliche Zufahrten zu Grundstücken benötigen eine Sondernutzungserlaubnis, da dadurch ja öffentlicher Parkraum wegfallen könnte. Die reine Bordsteinabsenkung gibt also noch kein Recht auf eine neue Zufahrt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
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