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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
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Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.

Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
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Fragen zur Absenkung der Bordsteine

Meldungsnummer 475/2021
Erstellt am 18.08.2021 um 18:39 Uhr
Kategorie 05 Baustellen/Ampeln/Brücken
Standort Samlandstraße
78224 Singen (Hohentwiel)
Status Erledigt
Kommentare 3 Kommentare
Erledigt am 19.08.2021
Dauer 14 Stunden
BESCHREIBUNG
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Guten Tag,
ich habe ein Fragen zur Absenkung von Bordsteinen vor einem Grundstück. Vielleicht können Sie mir diese beantworten, da ich in Zukunft die Schaffung von Stellplätzen auf meinem Grundstück realisieren muss.
1.) wo liegen in etwa die Kosten für diese Baumaßnahme?
2.) wer ist für die Genehmigung und Durchführung zuständig? Kann das von einer privaten Firma durchgeführt werden?
3.) gelten die neu geschaffenen Stellplätze als Ausfahrt und gilt dann vor abgesenkten Bordsteinen folglich ein Parkverbot auf der Straße?

Vielen Dank vorab.
KOMMENTARE
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 19.08.2021 um 08:15 Uhr
Titel: AW: Fragen zur Absenkung der Bordsteine
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Wir leiten sie an die Fachstelle weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADMINISTRATOREN-Team
 
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 19.08.2021 um 08:32 Uhr
Titel: AW: Fragen zur Absenkung der Bordsteine
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für die Randsteinabsenkung ist die Abteilung Straßenbau zuständig.
Bitte melden Sie sich gerne bei uns, und wir werden sie gerne auch vor Ort beraten.

Tel.: 07731-85 366 oder Email: strassenbau@singen.de



Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team vom Straßenbau
 
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 29.08.2021 um 16:57 Uhr
Titel: AW: Fragen zur Absenkung der Bordsteine
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Guten Tag,

Ihre dritte Frage müssten Sie mit der Straßenverkehrsbehörde klären. Zusätzliche Zufahrten zu Grundstücken benötigen eine Sondernutzungserlaubnis, da dadurch ja öffentlicher Parkraum wegfallen könnte. Die reine Bordsteinabsenkung gibt also noch kein Recht auf eine neue Zufahrt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
 
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