Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).
Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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88/2022 erledigt ?
Meldungsnummer | 169/2022 |
Erstellt am | 29.03.2022 um 17:37 Uhr |
Kategorie | 03 Umwelt/Natur, Grünanlagen, Friedhof |
Standort |
Pomeziastraße 78224 Singen (Hohentwiel) |
Status | Erledigt |
Kommentare | 4 Kommentare |
Erledigt am | 24.05.2022 |
Dauer | 55 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Seit meiner Meldung siehe oben, hat man zwischenzeitlich wieder eine Hüpfburg aufgestellt im nicht zum eigenen Garten gehörenden angrenzenden Rückzugsort für die Natur. Angeblich ist die Meldung aber erledigt?
KOMMENTARE
Sie haben recht: Das Problem ist leider noch nicht erledigt. Wir sind aber am Thema dran! Wir haben diese 'Grenzverletzungen' leider an sehr vielen Stellen und wollen das im Ganzen angehen. Danke für die Hinweise.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Grün und Gewässer
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Grün und Gewässer
Guten Tag,
das weitere Verfahren wurde eingeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Administratoren-Team
das weitere Verfahren wurde eingeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Administratoren-Team
Ich denke, dass es gut ist, solchen dreisten „Selbstermächtigungen“, um nicht zu sagen illegaler Vergrößerung des eigenen Grundstücks nach dem Prinzip „Der Stärkere nimmt sich was er will“ oder „Wo kein Kläger, da kein Richter“ Einhalt zu gebieten. Grenzen sind einzuhalten, auch die zu Nachbarn und dem Recht der Allgemeinheit. Das Recht Des Einzelnen endet dort, wo das Recht eines anderen beginnt.
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Ihr Administratoren-Team