Der direkte Draht zum lokalen Ansprechpartner in Singen. Herzlich willkommen
Liebe Bürgerin, lieber Bürger!

Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).

Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.

Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
Zurück zur Startseite

Verstoss gegen § 22 der Singener Polizeiverordnung oder angemeldeter Sperrmüll ?

Meldungsnummer 9/2022
Erstellt am 05.01.2022 um 12:13 Uhr
Kategorie 02 Abfall/Müll
Standort Fichtestr.40
78224 Singen
Status Erledigt
Kommentare 3 Kommentare
Erledigt am 11.01.2022
Dauer 5 Tage
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Aufnahmezeitpunkt heute um 9:45 Uhr, für die Menge an Restmüll, bzw. gelben Säcken ist eher von einer illegalen Müllablagerung auszugehen
KOMMENTARE
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 06.01.2022 um 06:43 Uhr
Titel: AW: Verstoss gegen § 22 der Singener Polizeiverordnung oder angemeldeter Sperrmüll ?
Kommentar bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Vielen Dank für Ihre Meldung.
Wir leiten sie an die Fachstelle weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADMINISTRATOREN-Team
 
Profilbild
VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 07.01.2022 um 10:40 Uhr
Titel: AW: Verstoss gegen § 22 der Singener Polizeiverordnung oder angemeldeter Sperrmüll ?
Kommentar bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

der Müllhaufen hat sich über den Feiertag verdreifacht.....
 
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 11.01.2022 um 08:42 Uhr
Titel: AW: Verstoss gegen § 22 der Singener Polizeiverordnung oder angemeldeter Sperrmüll ?
Kommentar bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Der Sperrmüll und Elektroschrott wurde am 07.01. abgeholt. Die Kosten für die Entsorgung werden den Verursachern in Rechnung gestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von den Stadtwerken/Abfall
 
Bereits registriert? | Registrieren
STANDORT DER MELDUNG