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Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).

Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.

Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Wiederholte Meldung Falschparker (Gefährdung Schul-und Kindergartenkinder)

Meldungsnummer 911/2024
Erstellt am 02.12.2024 um 10:01 Uhr
Kategorie 01 Bürgerservice, Sicherheit, Ordnung
Standort Zum Espen
78224 Singen
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 04.12.2024
Dauer 2 Tage
BESCHREIBUNG
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Sehr geherte Damen und Herren,

das Problem mit dem Falschparker im Absoluten Halteverbot besteht weiterhin.
Es wird sowohl der Schulweg als auch der Weg zum Kindergarten beeinträchtigt.
Da dieses Problem schon mehrfach telefonisch, per Email und in 2 weitern Bürgermeldungen angesprochen wurde, gehe ich davon aus, dass es niemanden interessiert.
Die Problematik besteht seit nunmehr 3 Wochen.
Selbst die Kindergartenleitung hat sich schon mit den zuständigen Stellen in Verbindung gesetzt.
Schön wäre es, wenn die Stadt Singen zur weiteren Vorgehensweise Stellung bezieht.
KOMMENTARE
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 02.12.2024 um 11:55 Uhr
Titel: AW: Wiederholte Meldung Falschparker (Gefährdung Schul-und Kindergartenkinder)
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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Meldung. Wir haben sie an die Fachdienststelle weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Administratoren-Team
 
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 04.12.2024 um 12:19 Uhr
Titel: AW: Wiederholte Meldung Falschparker (Gefährdung Schul-und Kindergartenkinder)
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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Meldung und auch die vorhergehenden Meldungen, die wir nicht nur gesehen haben, sondern auch intern reagiert haben. Leider ist eine Beantwortung ausgeblieben. Dies tut uns leid und wir bitten dies zu entschuldigen.

Wir haben aber bereits nach der ersten Meldung unseren Vollzugsdienst informiert und mit der Bestreifung der Örtlichkeit beauftragt. Soweit Gefährdungen von Kindern oder allgemein von Menschen gemeldet werden, prüfen wir dies sorgfältig.

Das Problem ist, wie leider sehr oft, dass der "Dauerparker" kein wirklicher Dauerparker ist. So konnten wir bei unseren Kontrollen leider keinen Verstoß feststellen. Zuletzt waren wir gestern (3. Dezember) vor Ort und die Straße war frei. Wir können personell auch keine engmaschigen Kontrollen durchführen. Das gilt für das gesamte Stadtgebiet. Dafür ist Singen einfach zu groß.

Wir können Anzeigen unter ordnungsamt@singen.de entgegen nehmen. Hier müsste uns ein Foto mit Datum und Uhrzeit übermittelt werden. Wir prüfen dann, ob ein Bußgeld möglich ist und leiten das entsprechende Verfahren ein.

Unser Vollzugsdienst wird auch weiterhin den Auftrag bekommen, vor Ort zu kontrollieren, kann dies aber, wie dargelegt, leider nur sporadisch umsetzen.

Ein Wort zur Situation sei uns erlaubt: Die Gefährdung für Schul- und Kindergartenkinder geht, zumindest auf dem Foto, das uns vorliegt, eher nicht von dem parkenden Auto aus. Dieses bewegt sich nicht und blockiert auch keine Gehwege. Es parkt natürlich falsch, das ist keine Frage. Aber eine konkrete Gefahr?

Diese entsteht doch eher dadurch, dass die Straße befahren wird und es eng werden kann. Dann muss aber eben der aktive Autofahrer entsprechend mehr Sorgfalt an den Tag legen. Diese Verantwortung kann nach der Straßenverkehrsordnung nicht auf ein parkendes Fahrzeug abgewälzt werden.

Wir vergessen die Situation nicht, können aber selber nur etwas ausrichten, wenn unsere Kontrolle zufällig zum selben Zeitpunkt vor Ort ist, wie der Falschparker oder wir eine Anzeige (s.o.) bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
 
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