Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).
Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).
Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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es finden sich sogar noch welche von der Landtagswahl, hier: Remishofstr zwischen Conradin-Kreutzer und Händelstr....
Wahlplakate
Meldungsnummer | 551/2021 |
Erstellt am | 05.10.2021 um 13:57 Uhr |
Kategorie | 01 Bürgerservice, Sicherheit, Ordnung |
Standort |
gesamte Stadt/Stadtteile 78224 Singen |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 07.10.2021 |
Dauer | 1 Tag |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
die Bundestagswahl ist rum und von vielen Parteien hängt immer noch die Wahlwerbung.
In diesem Zusammenhang folgende Fragen:
- wer ist für die Abnahme zuständig?
- welche Fristen gibt es hierfür?
- wenn Parteien nicht abhängen, wird es ja wohl bei der Stadtverwaltung hängen bleiben. Bekommen die Parteien dann eine Rechnung,
Wenn ja, wie hoch ist diese pro Einzelplakat?
In diesem Zusammenhang folgende Fragen:
- wer ist für die Abnahme zuständig?
- welche Fristen gibt es hierfür?
- wenn Parteien nicht abhängen, wird es ja wohl bei der Stadtverwaltung hängen bleiben. Bekommen die Parteien dann eine Rechnung,
Wenn ja, wie hoch ist diese pro Einzelplakat?
KOMMENTARE
Guten Tag,
die Abnahme der Plakate ist Sache der Parteien. Diese sind verpflichtet, ihre Plakate wieder zu entfernen.
Für die Entfernung gilt eine Frist von einer Woche nach der Wahl.
Soweit wir danach noch Plakate entdecken oder gemeldet bekommen, werden die betroffenen Parteien angeschrieben und zur Entfernung aufgefordert.
In hartnäckigen Fällen werden die Plakate durch die Stadt entfernt. Der Aufwand wird dann in Rechnung gestellt. Weiterhin ist in diesen Fällen auch der Erlass eines Bußgeldes möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
die Abnahme der Plakate ist Sache der Parteien. Diese sind verpflichtet, ihre Plakate wieder zu entfernen.
Für die Entfernung gilt eine Frist von einer Woche nach der Wahl.
Soweit wir danach noch Plakate entdecken oder gemeldet bekommen, werden die betroffenen Parteien angeschrieben und zur Entfernung aufgefordert.
In hartnäckigen Fällen werden die Plakate durch die Stadt entfernt. Der Aufwand wird dann in Rechnung gestellt. Weiterhin ist in diesen Fällen auch der Erlass eines Bußgeldes möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
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Mit freundlichen Grüßen
Ihr ADMINISTRATOREN-Team