Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).
Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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Taubenplage in der Hegaustrasse
Meldungsnummer | 359/2024 |
Erstellt am | 02.06.2024 um 14:58 Uhr |
Kategorie | 01 Bürgerservice, Sicherheit, Ordnung |
Standort |
Hegaustrasse 9 78224 Singen |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 03.06.2024 |
Dauer | 21 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Eine alleinstehende Dame (Adresse wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen entfernt) füttert Tauben auf ihren Balkon, was für die Mitbewohner des Hauses eine grosse Belästigung und Hygieneproblem darstellt. Ich bitte Sie, sich darum zu kümmern und dafür zu sorgen, dass das Taubenfüttern auf einem Balkon eingestellt wird. Der Name der Dame sollte dem Ordnugsamt durch Taubenfütterung an öffentlichen Plätzen schon bekannt sein. Ich bin selbst kein Bewohner dieses Hauses, sondern höre ständig Klagen von Betroffenen. Danke im Voraus.
KOMMENTARE
Guten Tag,
das Füttern von Tauben ist nur auf öffentlichen Straßen, Wegen und in Grünanlagen verboten. Private Balkone sind von der Polizeiverordnung nicht erfasst. Gegen diese Art der Fütterung kann nur der Vermieter bzw. die Eigentümergemeinschaft vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
das Füttern von Tauben ist nur auf öffentlichen Straßen, Wegen und in Grünanlagen verboten. Private Balkone sind von der Polizeiverordnung nicht erfasst. Gegen diese Art der Fütterung kann nur der Vermieter bzw. die Eigentümergemeinschaft vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
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