Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).
Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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Tauben
Meldungsnummer | 589/2024 |
Erstellt am | 15.08.2024 um 08:56 Uhr |
Kategorie | 01 Bürgerservice, Sicherheit, Ordnung |
Standort |
Am Posthalterswäldle 78224 Singen (Hohentwiel) |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 19.08.2024 |
Dauer | 4 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Es scheint, dass in diesem Wohnblock am Posthalterswäldle nahe des Tannenwaldes, Tauben von einem Balkon ausgeführt werden. Ich bin ein großer Tierfreund, aber es ist nicht hinzunehmen, dass die Bemühungen der Stadt um Beschränkung des taubenproblems dadurch konterkariert werden, dass andere die Tiere füttern. Das Ende des Liedes wäre, dass man unter Umständen Tauben töten müsste. Das wäre die viel schlechtere Alternative zu einer natürlichen Beschränkung der Population, sei es auch nur durch KunstEier oder natürliche Auslese durch vorhandene oder eben nicht vorhandeneNahrung.
KOMMENTARE
Guten Tag,
inhaltlich stimmen wir Ihnen vollständig zu. Rechtlich haben wir allerdings das Problem, dass das Füttern von Tauben nur auf öffentlichen Flächen verboten ist. Privatgrundstücke sind vom Verbot nicht erfasst. Hier kann man nur an die Fütterer appellieren, das eigene Verhalten kritisch zu betrachten. Oft werden die Tauben, die ja Körnerfresser sind, mit Brotkrümeln gefüttert, was den Tieren gesundheitlich mehr schadet als nützt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
inhaltlich stimmen wir Ihnen vollständig zu. Rechtlich haben wir allerdings das Problem, dass das Füttern von Tauben nur auf öffentlichen Flächen verboten ist. Privatgrundstücke sind vom Verbot nicht erfasst. Hier kann man nur an die Fütterer appellieren, das eigene Verhalten kritisch zu betrachten. Oft werden die Tauben, die ja Körnerfresser sind, mit Brotkrümeln gefüttert, was den Tieren gesundheitlich mehr schadet als nützt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
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