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Liebe Bürgerin, lieber Bürger!

Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).

Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.

Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Streupflicht

Meldungsnummer 864/2023
Erstellt am 04.12.2023 um 13:32 Uhr
Kategorie 01 Bürgerservice, Sicherheit, Ordnung
Standort Mozartstraße
78224 Singen (Hohentwiel)
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 05.12.2023
Dauer 18 Stunden
BESCHREIBUNG
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Gefährlicher Gehweg wegen ignorieren der Streupflicht.
Vor dem Haus Engel &völkerts ist eine ältere Dame ausgerutscht und gefallen. Es ist spiegelglatt.
KOMMENTARE
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 05.12.2023 um 08:11 Uhr
Titel: AW: Streupflicht
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Guten Tag,

die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege weist den Straßenanliegern, im Grunde also die Eigentümer bzw. Nutzer einer Immobilie, die Aufgabe zu, für die Räumung der Gehwege bzw. der Flächen im Straßenraum (dort wo keine Gehwege ausgewiesen sind) des jeweiligen Grundstückes zu sorgen.

Die Mitarbeiter des Winterdienstes müssen sich darauf konzentrieren, neben den Hauptverkehrsachsen und Sammelstraßen (rund 300 Kilometer) Geh- und Radwege (über 100 Kilometer) auch 304 Fußgängerüberwege, mehr als 140 Bushaltestellen und andere Flächen zu räumen. Diese müssen permanent nachgearbeitet, die heiklen Flächen mit Streumittel bedient und in vielen Fällen - etwa bei den Bushaltestellen - zumeist mit Handkraft nachgebessert werden.

Das Ordnungsamt wird den Anlieger auf seine Räumpflicht hinweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Administratoren-Team
 
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