Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).
Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Streupflicht
Meldungsnummer | 864/2023 |
Erstellt am | 04.12.2023 um 13:32 Uhr |
Kategorie | 01 Bürgerservice, Sicherheit, Ordnung |
Standort |
Mozartstraße 78224 Singen (Hohentwiel) |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 05.12.2023 |
Dauer | 18 Stunden |
BESCHREIBUNG
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Gefährlicher Gehweg wegen ignorieren der Streupflicht.
Vor dem Haus Engel &völkerts ist eine ältere Dame ausgerutscht und gefallen. Es ist spiegelglatt.
Vor dem Haus Engel &völkerts ist eine ältere Dame ausgerutscht und gefallen. Es ist spiegelglatt.
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die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege weist den Straßenanliegern, im Grunde also die Eigentümer bzw. Nutzer einer Immobilie, die Aufgabe zu, für die Räumung der Gehwege bzw. der Flächen im Straßenraum (dort wo keine Gehwege ausgewiesen sind) des jeweiligen Grundstückes zu sorgen.
Die Mitarbeiter des Winterdienstes müssen sich darauf konzentrieren, neben den Hauptverkehrsachsen und Sammelstraßen (rund 300 Kilometer) Geh- und Radwege (über 100 Kilometer) auch 304 Fußgängerüberwege, mehr als 140 Bushaltestellen und andere Flächen zu räumen. Diese müssen permanent nachgearbeitet, die heiklen Flächen mit Streumittel bedient und in vielen Fällen - etwa bei den Bushaltestellen - zumeist mit Handkraft nachgebessert werden.
Das Ordnungsamt wird den Anlieger auf seine Räumpflicht hinweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Administratoren-Team