Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).
Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Spaziergänger mitten auf der Straße?
Meldungsnummer | 98/2022 |
Erstellt am | 21.02.2022 um 22:36 Uhr |
Kategorie | 01 Bürgerservice, Sicherheit, Ordnung |
Standort |
Ekkehardstraße 78224 Singen (Hohentwiel) |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 23.02.2022 |
Dauer | 1 Tag |
BESCHREIBUNG
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Ist spazieren jetzt generell in Singen auf öffentlichen Straßen erlaubt? Bisher dachte ich, es sei ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Darf ich sich morgen Mittag mitten auf den Straßen in Singen spazieren gehen?
KOMMENTARE
Guten Tag,
wenn Jurastudenten die Vorlesung über Grundrechte haben, werden Sie schnell mit dem Grundsatz "keine Gleichheit im Unrecht" konfrontiert. Dieser Grundsatz zieht sich durch das deutsche Recht und sorgt dafür, dass sich z.B. ein Falschparker nicht vor einem Bußgeld retten kann, indem er darauf hinweist, dass andere Falschparker kein Bußgeld bekommen.
Dieser Grundsatz gilt auch hier: Nur weil manche Menschen die geltenden Gesetze mißachten (mit der denkwürdigen Begründung, den Rechtstaat zu verteidigen), dürfen Sie das nicht auch so machen.
Im übrigen hat unser Oberbürgermeister vor kurzem in einem Zeitungsartikel ausführlich und auch erschöpfend Stellung zu diesem Phänomen genommen, so dass wir an dieser Stelle die Sache nicht weiter vertiefen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
wenn Jurastudenten die Vorlesung über Grundrechte haben, werden Sie schnell mit dem Grundsatz "keine Gleichheit im Unrecht" konfrontiert. Dieser Grundsatz zieht sich durch das deutsche Recht und sorgt dafür, dass sich z.B. ein Falschparker nicht vor einem Bußgeld retten kann, indem er darauf hinweist, dass andere Falschparker kein Bußgeld bekommen.
Dieser Grundsatz gilt auch hier: Nur weil manche Menschen die geltenden Gesetze mißachten (mit der denkwürdigen Begründung, den Rechtstaat zu verteidigen), dürfen Sie das nicht auch so machen.
Im übrigen hat unser Oberbürgermeister vor kurzem in einem Zeitungsartikel ausführlich und auch erschöpfend Stellung zu diesem Phänomen genommen, so dass wir an dieser Stelle die Sache nicht weiter vertiefen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
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