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Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).

Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.

Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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" Spaziergänge"

Meldungsnummer 33/2022
Erstellt am 19.01.2022 um 07:53 Uhr
Kategorie 01 Bürgerservice, Sicherheit, Ordnung
Standort Hohgarten
78224 Singen (Hohentwiel)
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 28.01.2022
Dauer 9 Tage
BESCHREIBUNG
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Warum macht die Polizei nichts gegen diese Chaoten? Wieso wird das so hingenommen? Das wird jetzt immer schlimmer. Warum wird das nicht verboten?
KOMMENTARE
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 19.01.2022 um 08:09 Uhr
Titel: AW: " Spaziergänge"
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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Meldung. Wir haben sie an die Fachdienststelle weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Administratoren-Team
 
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 28.01.2022 um 11:22 Uhr
Titel: AW: " Spaziergänge"
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Guten Tag,

entgegen der Ansicht der Spaziergänger leben wir in Deutschland nicht in einer Diktatur. Deswegen ist es rechtlich leider nicht so einfach, diese "Spaziergänge" zu verbieten, solange diese friedlich verlaufen, was in Singen bisher der Fall ist. Weil das so ist, wäre es ja auch kein Problem, die Spaziergänge anzumelden.

Ordnungsstörungen, die vermeidbar sind, werden aber von der Polizei verfolgt.

Eine komplette Untersagung ist aber rechtlich derzeit nicht möglich, weil die Versammlungsfreiheit ein wichtiges Grundrecht ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
 
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