Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).
Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Schulbus parkt in Wohnstraße
Meldungsnummer | 229/2023 |
Erstellt am | 28.03.2023 um 15:06 Uhr |
Kategorie | 01 Bürgerservice, Sicherheit, Ordnung |
Standort |
Conradin-Kreutzer-Straße 78224 Singen (Hohentwiel) |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 29.03.2023 |
Dauer | 18 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Sehr geehrte Damen und Herren, ein Schulbus, der Beethoven Schule parkt neuerdings bei uns in der Wohnstraße direkt vor unserem Haus (siehe Bild), inwieweit der Bus eventuell über Nacht stand – heute Morgen um 8:30 Uhr stand er bereits hier) kann ich nicht sagen, da ich gestern nicht mehr aus dem Haus gegangen bin. Wir möchten aber nicht, dass eventuell unser Nachbar (Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurde die Adresse entfernt) zwischenzeitlich als Busfahrer arbeitet und den Bus über Nacht und in der Mittagspause bei uns vor dem Haus oder in unserer Wohnstraße parkt. 
Wir bitten den Ordnungsdienst, hier vorzubeugen, beziehungsweise einzuschreiten.
Wir bitten den Ordnungsdienst, hier vorzubeugen, beziehungsweise einzuschreiten.
KOMMENTARE
Guten Tag,
das gelegentliche Parken eines Busses im Wohngebiet ist nach der StVO erlaubt. Nicht zulässig ist lediglich das regelmäßige Parken über Nacht und am Wochenende. Das bedeutet, dass ein regelmäßiges Parken tagsüber von Montag bis Freitag ebenfalls erlaubt ist.
Bevor wir hier also etwas machen können, müssen wir zunächst das Parkverhalten besser kennenlernen. Vor allem unter der Woche dürfen wir erst ab 22 Uhr kontrollieren. Wir werden einen entsprechenden Auftrag an den Ordnungsdienst geben, weisen aber darauf hin, dass Kontrollen nur erfolgen können, wenn die Kollegen keine prioritären Einsätze haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
das gelegentliche Parken eines Busses im Wohngebiet ist nach der StVO erlaubt. Nicht zulässig ist lediglich das regelmäßige Parken über Nacht und am Wochenende. Das bedeutet, dass ein regelmäßiges Parken tagsüber von Montag bis Freitag ebenfalls erlaubt ist.
Bevor wir hier also etwas machen können, müssen wir zunächst das Parkverhalten besser kennenlernen. Vor allem unter der Woche dürfen wir erst ab 22 Uhr kontrollieren. Wir werden einen entsprechenden Auftrag an den Ordnungsdienst geben, weisen aber darauf hin, dass Kontrollen nur erfolgen können, wenn die Kollegen keine prioritären Einsätze haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
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