Der direkte Draht zum lokalen Ansprechpartner in Singen. Herzlich willkommen
Liebe Bürgerin, lieber Bürger!

Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).

Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.

Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Schon wieder geparkter Wohnwagen

Meldungsnummer 145/2021
Erstellt am 26.03.2021 um 18:44 Uhr
Kategorie 01 Bürgerservice, Sicherheit, Ordnung
Standort Am Bühl
78224 Singen (Hohentwiel)
Status Erledigt
Kommentare 7 Kommentare
Erledigt am 29.03.2021
Dauer 2 Tage
BESCHREIBUNG
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Seit ein paar Tagen steht der WW wieder an selber Stelle wie im Dezember 2020
KOMMENTARE
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 29.03.2021 um 08:03 Uhr
Titel: AW: Schon wieder geparkter Wohnwagen
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Vielen Dank für Ihre Meldung. Wir haben sie an die Fachdienststelle weitergeleitet.

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Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 29.03.2021 um 16:14 Uhr
Titel: AW: Schon wieder geparkter Wohnwagen
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Vielen Dank für die Meldung, wir werden uns die Situation vor Ort anschauen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
 
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 30.03.2021 um 10:42 Uhr
Titel: AW: Schon wieder geparkter Wohnwagen
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Wir werden den Gemeindevollzugsdienst beauftragen, den Wohnwagen aufzunehmen und zu dokumentieren. Ein Wohnwagenanhänger darf erst nach einer durchgehenden Standzeit von 2 Wochen verwarnt werden. Diese Zeitdauer gilt es nachzuweisen. Sollte es sich um einen wiederholten Verstoß handeln, so können wir weitergehende Maßnahmen treffen. Zunächst müssen wir jedoch den Verstoß vor Ort feststellen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 07.04.2021 um 14:09 Uhr
Titel: AW: Schon wieder geparkter Wohnwagen
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Es ist ein wiederholter Verstoß, siehe meine alte Meldung . Die 14 Tage sind heute rum.
 
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 08.04.2021 um 12:55 Uhr
Titel: AW: Schon wieder geparkter Wohnwagen
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Die Parkzeit von 14 Tagen müssen wir als Behörde feststellen. Dabei muss beachtet werden, dass der Anhänger in der Zwischenzeit nicht bewegt worden ist. Diesen Nachweis können wir nur führen, wenn die Ventilstellung der Räder identisch ist. Viele nützen diesen Umstand aus und erschweren uns diese Feststellung, wir halten jedoch an unseren Kontrollen fest.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
 
Profilbild
VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 12.04.2021 um 16:17 Uhr
Titel: AW: Schon wieder geparkter Wohnwagen
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Prima! Dann können Sie bei der nächsten Überprüfung das Boot auf dem Anhänger mit aufnehmen, das jetzt vor dem Wohnwagen steht
 
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 14.04.2021 um 10:17 Uhr
Titel: AW: Schon wieder geparkter Wohnwagen
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Vielen Dank für den Hinweis. Den Bootsanhänger werden wird auch aufnehmen.
Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
 
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