Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).
Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
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Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
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Ruhestörung?
Meldungsnummer | 696/2023 |
Erstellt am | 20.09.2023 um 14:46 Uhr |
Kategorie | 01 Bürgerservice, Sicherheit, Ordnung |
Standort |
Uhlandstr. 35 78224 Singen |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 21.09.2023 |
Dauer | 18 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Auf einer Reise lernte ich eine alte Dame kennen, die folgendes Problem hat: Sie wohnt in der Uhlandstr. 35 im 1. OG. Dauernd fühlt sie sich gestört durch Gerüche und Lärm durch die unter ihrer Wohnung liegende thailändische Gaststätte. Wer kann ihr helfen?
Was kann ich ihr empfehlen? Vielen Dank! Monika Leible-Karcher
Was kann ich ihr empfehlen? Vielen Dank! Monika Leible-Karcher
KOMMENTARE
Guten Tag,
bei Geruchsbelästigungen kann sich die Dame an das Gewerbeaufsichtsamt beim Landratsamt Konstanz wenden. Die Mitarbeiter dort können vor Ort die Filteranlagen prüfen und Maßnahmen veranlassen.
Lärm ist in gewissem Rahmen natürlich hinzunehmen. Die Außenbewirtung ist bis 22 Uhr zulässig. Für Störungen nach dieser Uhrzeit kann die Polizei gerufen werden oder ein Lärmprotokoll bei der Abteilung Sicherheit und Ordnung vorgelegt werden.
Zuletzt steht natürlich auch immer der zivilrechtliche Weg offen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
bei Geruchsbelästigungen kann sich die Dame an das Gewerbeaufsichtsamt beim Landratsamt Konstanz wenden. Die Mitarbeiter dort können vor Ort die Filteranlagen prüfen und Maßnahmen veranlassen.
Lärm ist in gewissem Rahmen natürlich hinzunehmen. Die Außenbewirtung ist bis 22 Uhr zulässig. Für Störungen nach dieser Uhrzeit kann die Polizei gerufen werden oder ein Lärmprotokoll bei der Abteilung Sicherheit und Ordnung vorgelegt werden.
Zuletzt steht natürlich auch immer der zivilrechtliche Weg offen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
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