Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).
Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).
Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
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Reisig wird in Kleingartenanlage verbrannt
Meldungsnummer | 654/2022 |
Erstellt am | 07.12.2022 um 12:58 Uhr |
Kategorie | 01 Bürgerservice, Sicherheit, Ordnung |
Standort |
Schaffhauser Straße 78224 Singen (Hohentwiel) |
Status | Erledigt |
Kommentare | 4 Kommentare |
Erledigt am | 23.12.2022 |
Dauer | 15 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
In der Kleingartenanlage wir Reisig verbrannt. Die Asche fliegt bis hoch in den Garten der Schöpfung. Ist so etwas erlaubt?
KOMMENTARE
Das Ordnungsamt könnte auch direkt weiter spazieren im Bereich der Schanz oberhalb hinterambohl sieht es genauso aus , ebenfalls im Wohngebiet
Guten Tag,
das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist unter bestimmten Voraussetzungen gestattet. Geregelt ist dies in der "Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen".
Auf den ersten Blick scheint es so, dass in dem von Ihnen geschilderten Fall das Verbrennen nicht erlaubt gewesen wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist unter bestimmten Voraussetzungen gestattet. Geregelt ist dies in der "Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen".
Auf den ersten Blick scheint es so, dass in dem von Ihnen geschilderten Fall das Verbrennen nicht erlaubt gewesen wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
Es werden hier nicht nur pflanzliche Abfälle sondern auch Müll verbrannt. Ein Blick durch die Hecke genügt. Das ist nun bestimmt nicht erlaubt. Diese Vorgänge finden recht häufig statt, währenddessen die Brücke und der Weg entlang der Bahnlinie nur unter gesundheitlicher Beeinträchtigung begehbar sind. Durch die dicken Rauchschwaden ist auch der
Bahnverkehr behindert.
Auch aus Umweltschutzgründen sollte man sich nicht scheuen, Kontakt zu dem Grundstückseigentümer aufzunehmen
und in einem klärenden Gespräch die Situation bereinigen.
Da es sich um einen Vorgang handelt bei dem es um öffentliche Sicherheit und Ordnung geht, ist der entsprechende
Fachbereich am ehesten geeignet diese Aufgabe wahrzunehmen, da man hier auch bestens mit den einschlägigen
Regeln und Verordnungen vertraut ist.
Bahnverkehr behindert.
Auch aus Umweltschutzgründen sollte man sich nicht scheuen, Kontakt zu dem Grundstückseigentümer aufzunehmen
und in einem klärenden Gespräch die Situation bereinigen.
Da es sich um einen Vorgang handelt bei dem es um öffentliche Sicherheit und Ordnung geht, ist der entsprechende
Fachbereich am ehesten geeignet diese Aufgabe wahrzunehmen, da man hier auch bestens mit den einschlägigen
Regeln und Verordnungen vertraut ist.
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