Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).
Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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Leinenpflicht
Meldungsnummer | 206/2021 |
Erstellt am | 14.04.2021 um 11:13 Uhr |
Kategorie | 01 Bürgerservice, Sicherheit, Ordnung |
Standort |
Schauinslandstraße 78224 Singen |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 14.04.2021 |
Dauer | 4 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Ich habe am 29.3.2021 eine eMail an das Ordnungsamt mit der Anfrage gesendet, mir bitte mitzuteilen, in welchen Gebieten in Singen Leinenpflicht herrscht. Leider bis heute keine Antwort. Speziell ist es für mich wichtig zu wissen, ob am Römerziel im Bereich Römerzielgraben und Rohrwiesengraben Leinenpflicht herrscht und wo ich diese Informationen generell im Internetauftritt der Stadt Singen finden kann.
Vielen Dank.
Vielen Dank.
KOMMENTARE
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ihre Mail ist bei den Kollegen angekommen. Da diese vor Ostern mit einer hohen Anzahl an Bescheiden für Corona-Infizierte und deren Kontaktpersonen konfrontiert waren, müssen wir zugeben, dass Ihre Anfrage schlicht übersehen wurde. Hierfür bitten wir um Entschuldigung.
In der Sache ist die Leinenpflicht in der Polizeiverordnung der Stadt Singen geregelt. Dort heißt es:
(4) Im Innenbereich (§§ 30 - 34 Baugesetzbuch) sind auf öffentlichen Straßen
und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde
ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann,
nicht frei umherlaufen.
Diese Regelung ist nicht gerade einfach zu verstehen. Inhaltlich heißt es, dass überall im bebauten Gebiet der Stadt ein Leinenzwang gilt. Das gilt auch für Grünflächen, die im bebauten Gebiet liegen (z.B. rund um den Ziegeleiweiher, Stadtgarten). Auch die Römerzielpromenade direkt hinter den Hochhäusern gehört noch zur "Leinenzone".
Das Gebiet des Römerziels im Aachried ist allerdings schon zu weit weg. Hier müssen Hunde dann nicht angeleint werden, wenn sie auf die Besitzer*in hören, also auf Zuruf reagieren. Hunde, die dies nicht tun, müssen auch dort angeleint werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ihre Mail ist bei den Kollegen angekommen. Da diese vor Ostern mit einer hohen Anzahl an Bescheiden für Corona-Infizierte und deren Kontaktpersonen konfrontiert waren, müssen wir zugeben, dass Ihre Anfrage schlicht übersehen wurde. Hierfür bitten wir um Entschuldigung.
In der Sache ist die Leinenpflicht in der Polizeiverordnung der Stadt Singen geregelt. Dort heißt es:
(4) Im Innenbereich (§§ 30 - 34 Baugesetzbuch) sind auf öffentlichen Straßen
und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde
ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann,
nicht frei umherlaufen.
Diese Regelung ist nicht gerade einfach zu verstehen. Inhaltlich heißt es, dass überall im bebauten Gebiet der Stadt ein Leinenzwang gilt. Das gilt auch für Grünflächen, die im bebauten Gebiet liegen (z.B. rund um den Ziegeleiweiher, Stadtgarten). Auch die Römerzielpromenade direkt hinter den Hochhäusern gehört noch zur "Leinenzone".
Das Gebiet des Römerziels im Aachried ist allerdings schon zu weit weg. Hier müssen Hunde dann nicht angeleint werden, wenn sie auf die Besitzer*in hören, also auf Zuruf reagieren. Hunde, die dies nicht tun, müssen auch dort angeleint werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
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