Der direkte Draht zum lokalen Ansprechpartner in Singen. Herzlich willkommen
Liebe Bürgerin, lieber Bürger!

Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).

Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.

Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Lärmbelästigung

Meldungsnummer 466/2022
Erstellt am 26.08.2022 um 08:41 Uhr
Kategorie 01 Bürgerservice, Sicherheit, Ordnung
Standort Hohenkrähenstraße
78224 Singen (Hohentwiel)
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 31.08.2022
Dauer 5 Tage
BESCHREIBUNG
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In der Hohenkraehenstrasse 32a kräht ab 4 Uhr morgens ein Hahn Stundenlang sehr laut
KOMMENTARE
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 29.08.2022 um 09:39 Uhr
Titel: AW: Lärmbelästigung
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vielen Dank für Ihre Meldung. Wir haben sie an die Fachdienststelle weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Administratoren-Team
 
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 31.08.2022 um 16:02 Uhr
Titel: AW: Lärmbelästigung
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Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Prinzipiell ist die private Haltung von Hühnern nach der Baunutzungsverordnung erlaubt. Zumindest dann, wenn sich die Menge der Tiere in einem üblichen Rahmen bewegt. Denn Hühner gelten vor dem Gesetz als Kleintiere. Ob ein krähender Hahn zum ortsüblichen Bild und zur Benutzung des jeweiligen Grundstücks gehört und die Nachbarn folglich die Beeinträchtigungen zu dulden haben, wird von den Zivilgerichten entschieden, so dass wir Sie auf den Privatrechtsweg verweisen müssen.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
 
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