Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).
Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
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Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
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Vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Prinzipiell ist die private Haltung von Hühnern nach der Baunutzungsverordnung erlaubt. Zumindest dann, wenn sich die Menge der Tiere in einem üblichen Rahmen bewegt. Denn Hühner gelten vor dem Gesetz als Kleintiere. Ob ein krähender Hahn zum ortsüblichen Bild und zur Benutzung des jeweiligen Grundstücks gehört und die Nachbarn folglich die Beeinträchtigungen zu dulden haben, wird von den Zivilgerichten entschieden, so dass wir Sie auf den Privatrechtsweg verweisen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
Lärmbelästigung
Meldungsnummer | 466/2022 |
Erstellt am | 26.08.2022 um 08:41 Uhr |
Kategorie | 01 Bürgerservice, Sicherheit, Ordnung |
Standort |
Hohenkrähenstraße 78224 Singen (Hohentwiel) |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 31.08.2022 |
Dauer | 5 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
In der Hohenkraehenstrasse 32a kräht ab 4 Uhr morgens ein Hahn Stundenlang sehr laut
KOMMENTARE
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Prinzipiell ist die private Haltung von Hühnern nach der Baunutzungsverordnung erlaubt. Zumindest dann, wenn sich die Menge der Tiere in einem üblichen Rahmen bewegt. Denn Hühner gelten vor dem Gesetz als Kleintiere. Ob ein krähender Hahn zum ortsüblichen Bild und zur Benutzung des jeweiligen Grundstücks gehört und die Nachbarn folglich die Beeinträchtigungen zu dulden haben, wird von den Zivilgerichten entschieden, so dass wir Sie auf den Privatrechtsweg verweisen müssen.
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