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Liebe Bürgerin, lieber Bürger!

Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).

Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.

Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Krähender Hahn

Meldungsnummer 478/2022
Erstellt am 29.08.2022 um 21:17 Uhr
Kategorie 01 Bürgerservice, Sicherheit, Ordnung
Standort Oberdorfstrasse
78224 Singen (Hohentwiel)
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 31.08.2022
Dauer 1 Tag
BESCHREIBUNG
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Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Mitte Juli haben wir im Bereich Hohenkrähenstr./ gegenüber ZG Raiffeisen Tankstelle einen krähenden Hahn, der jeden Morgen (auch am Wochenende) gegen 4 Uhr anfängt zu krähen.
Diese Uhrzeit ist unzumutbar in einem Wohngebiet, da wir zum arbeitenden Teil der Bevölkerung gehören. Wir bitten Sie, dieser Angelegenheit nachzugehen, denn wir wären sehr dankbar um die Nachtruhe.

Vielen lieben Dank.
KOMMENTARE
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 30.08.2022 um 10:42 Uhr
Titel: AW: Krähender Hahn
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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Meldung. Wir haben sie an die Fachdienststelle weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Administratoren-Team
 
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 31.08.2022 um 16:03 Uhr
Titel: AW: Krähender Hahn
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Prinzipiell ist die private Haltung von Hühnern nach der Baunutzungsverordnung erlaubt. Zumindest dann, wenn sich die Menge der Tiere in einem üblichen Rahmen bewegt. Denn Hühner gelten vor dem Gesetz als Kleintiere. Ob ein krähender Hahn zum ortsüblichen Bild und zur Benutzung des jeweiligen Grundstücks gehört und die Nachbarn folglich die Beeinträchtigungen zu dulden haben, wird von den Zivilgerichten entschieden, so dass wir Sie auf den Privatrechtsweg verweisen müssen.



Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
 
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