Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).
Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Prinzipiell ist die private Haltung von Hühnern nach der Baunutzungsverordnung erlaubt. Zumindest dann, wenn sich die Menge der Tiere in einem üblichen Rahmen bewegt. Denn Hühner gelten vor dem Gesetz als Kleintiere. Ob ein krähender Hahn zum ortsüblichen Bild und zur Benutzung des jeweiligen Grundstücks gehört und die Nachbarn folglich die Beeinträchtigungen zu dulden haben, wird von den Zivilgerichten entschieden, so dass wir Sie auf den Privatrechtsweg verweisen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
Krähender Hahn
Meldungsnummer | 474/2022 |
Erstellt am | 28.08.2022 um 16:26 Uhr |
Kategorie | 01 Bürgerservice, Sicherheit, Ordnung |
Standort | 78224 Singen |
Status | Erledigt |
Kommentare | 5 Kommentare |
Erledigt am | 31.08.2022 |
Dauer | 2 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Guten Tag,
gerne würde ich eine Ruhestörung durch einen krähenden Hahn im Wohngebiet ( Hohenkrähenstr. / schräg gegenüber ZG Tankstelle - Richtung Ortsausgang ) melden. Dieser beginnt täglich gegen ca. 4:15 Uhr mit krähen und stört mich und andere erheblich in unserer Nachtruhe.
Ich möchte Sie bitten, dringend dieser Sache nachzugehen.
Vielen Dank.
gerne würde ich eine Ruhestörung durch einen krähenden Hahn im Wohngebiet ( Hohenkrähenstr. / schräg gegenüber ZG Tankstelle - Richtung Ortsausgang ) melden. Dieser beginnt täglich gegen ca. 4:15 Uhr mit krähen und stört mich und andere erheblich in unserer Nachtruhe.
Ich möchte Sie bitten, dringend dieser Sache nachzugehen.
Vielen Dank.
KOMMENTARE
Wenn man ja sonst keine Probleme hat ?
Warum gehen sie nicht einfach zu dem Besitzer des Hahns und sprechen ihn darauf an? Ich habe selber auch einen Hahn, der sehr früh kräht. Und meine Nachbarn stört es nicht. Und falkscrs doch so ist und derjenige nicht den Mumm hatcey mir selber zu sagen, selber Schuld
ein krähender Hahn stört, der Straßenverkehr in der Hohenkräher Str. nicht
Vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Prinzipiell ist die private Haltung von Hühnern nach der Baunutzungsverordnung erlaubt. Zumindest dann, wenn sich die Menge der Tiere in einem üblichen Rahmen bewegt. Denn Hühner gelten vor dem Gesetz als Kleintiere. Ob ein krähender Hahn zum ortsüblichen Bild und zur Benutzung des jeweiligen Grundstücks gehört und die Nachbarn folglich die Beeinträchtigungen zu dulden haben, wird von den Zivilgerichten entschieden, so dass wir Sie auf den Privatrechtsweg verweisen müssen.
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Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
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