Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).
Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
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Herrenloses Fahrzeug o. Nummernschild
Meldungsnummer | 41/2022 |
Erstellt am | 24.01.2022 um 17:26 Uhr |
Kategorie | 01 Bürgerservice, Sicherheit, Ordnung |
Standort |
Berliner Str 7-9 78224 Singen |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 25.01.2022 |
Dauer | 15 Stunden |
BESCHREIBUNG
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In der Berlinerstraße 7-9 steht seit nunmehr über einem Jahr ein herrenloses Fahrzeug ohne Nummernschild auf einem der Parkplätze vor dem Haus. Dieses ist offensichtlich nicht mehr fahrtüchtig. Platte Reifen, komplett verrostet und Moosbildung unter dem Fahrzeug.
KOMMENTARE
Guten Tag,
die Stadt Singen darf nur in Fällen, in denen das Fahrzeug auf öffentlichem Grund steht, tätig werden. Dieses Fahrzeug steht allerdings auf Privatgrund, so dass zunächst der Eigentümer des Grundstücks tätig werden muss.
Alternativ kann auch die untere Abfallbehörde beim Landratsamt Konstanz um Hilfe gebeten werden. Diese erreichen Sie unter der Mailadresse abfallrecht-gewerbeaufsicht@lrakn.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
die Stadt Singen darf nur in Fällen, in denen das Fahrzeug auf öffentlichem Grund steht, tätig werden. Dieses Fahrzeug steht allerdings auf Privatgrund, so dass zunächst der Eigentümer des Grundstücks tätig werden muss.
Alternativ kann auch die untere Abfallbehörde beim Landratsamt Konstanz um Hilfe gebeten werden. Diese erreichen Sie unter der Mailadresse abfallrecht-gewerbeaufsicht@lrakn.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
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