Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).
Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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Fehlende Kurzparkerplätze für Paketabholung bei DHL in der Scheffelstr
Meldungsnummer | 32/2024 |
Erstellt am | 22.01.2024 um 16:40 Uhr |
Kategorie | 01 Bürgerservice, Sicherheit, Ordnung |
Standort |
Hegaustr. 12a 78224 Singen |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 23.01.2024 |
Dauer | 16 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
sinnigerweise müssen seit einigen Monaten DHL-Pakete, die nicht direkt zustellbar, in der Fußgängerzone der Scheffelstr. abgeholt werden. Die in der Nähe liegenden drei Parkplätze in der Hegaustr. obliegen der Normalregelung der Parkgebührensatzung (30 Minuten 1 €) und sind im Regelfall belegt, so dass weitere Wegstrecken für die Abholung notwendig sind. Es entsteht unnötiger Suchverkehr nach einem freien Parkplatz.
Wir bitten um Prüfung, inwieweit die drei Parkplätze an der Hegaustr. 12 a zu Kurzparkerplätzen (15 Minuten) mit dem alleinigen Zweck "Paketabholung" umgewidmet werden können, damit speziell für ältere Menschen die Abholung auch schwererer Pakete machbar und dafür auch die vorhandene Parkgebührensatzung zu ändern. Danke!
Wir bitten um Prüfung, inwieweit die drei Parkplätze an der Hegaustr. 12 a zu Kurzparkerplätzen (15 Minuten) mit dem alleinigen Zweck "Paketabholung" umgewidmet werden können, damit speziell für ältere Menschen die Abholung auch schwererer Pakete machbar und dafür auch die vorhandene Parkgebührensatzung zu ändern. Danke!
KOMMENTARE
Guten Tag,
die Entscheidung von DHL, eine Filiale in einer Fußgängerzone einzurichten, führt zu dem Problem, dass eine Abholung per PKW erschwert wird. Das ist sicher bedauerlich aber liegt nicht im Einflussbereich der Stadtverwaltung. Eine Umwidmung von Parkplätzen zum Zwecke der Paketabholung scheint uns aber keine geeignete Reaktion zu sein.
Eine solche Regelung ist praktisch nicht kontrollierbar, weil der Vollzugsbedienstete nicht wissen kann, ob ein abgestelltes Auto tatsächlich gerade wegen einer Paketabholung steht. Ebenfalls stehen die Kollegen keine 15 Minuten vor Ort rum, um den Zeitraum des Parkens zu prüfen. Zuletzt ist das Abholen von Paketen aus unserer Sicht nichts, was eine Ausnahme von der Parkgebührenpflicht rechtfertigt.
DHL bietet für die Zustellung von Paketen verschiedene Optionen: Man kann Abstellorte definieren, Nachbarn zum Empfang bevollmächtigen oder sich Pakete an eine Packstation schicken/umleiten lassen. Damit ist man bei den meisten Paketen auf die Variante der Filialabholung nicht angewiesen.
Für alle Fälle, bei denen doch eine Filiale aufgesucht werden muss, scheint es zumutbar, regulär zu parken. Speziell bei der Filiale in der Scheffelstraße bietet sich die Tiefgarage Postarkaden an, da diese ja in kürzester Laufnähe ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
die Entscheidung von DHL, eine Filiale in einer Fußgängerzone einzurichten, führt zu dem Problem, dass eine Abholung per PKW erschwert wird. Das ist sicher bedauerlich aber liegt nicht im Einflussbereich der Stadtverwaltung. Eine Umwidmung von Parkplätzen zum Zwecke der Paketabholung scheint uns aber keine geeignete Reaktion zu sein.
Eine solche Regelung ist praktisch nicht kontrollierbar, weil der Vollzugsbedienstete nicht wissen kann, ob ein abgestelltes Auto tatsächlich gerade wegen einer Paketabholung steht. Ebenfalls stehen die Kollegen keine 15 Minuten vor Ort rum, um den Zeitraum des Parkens zu prüfen. Zuletzt ist das Abholen von Paketen aus unserer Sicht nichts, was eine Ausnahme von der Parkgebührenpflicht rechtfertigt.
DHL bietet für die Zustellung von Paketen verschiedene Optionen: Man kann Abstellorte definieren, Nachbarn zum Empfang bevollmächtigen oder sich Pakete an eine Packstation schicken/umleiten lassen. Damit ist man bei den meisten Paketen auf die Variante der Filialabholung nicht angewiesen.
Für alle Fälle, bei denen doch eine Filiale aufgesucht werden muss, scheint es zumutbar, regulär zu parken. Speziell bei der Filiale in der Scheffelstraße bietet sich die Tiefgarage Postarkaden an, da diese ja in kürzester Laufnähe ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
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