Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).
Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Fehlende Beschilderung
Meldungsnummer | 557/2023 |
Erstellt am | 24.07.2023 um 20:52 Uhr |
Kategorie | 01 Bürgerservice, Sicherheit, Ordnung |
Standort |
Bohlinger Straße 78224 Singen (Hohentwiel) |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 10.08.2023 |
Dauer | 16 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
In der gesamten Bohlinger Straße fehlt die Beschilderung für die Zone 30. Nur am Anfang, am Kreisverkehr an der Radrennbahn steht ein Zone 30 Schild. Am Ende der Bohlinger Straße ist eins auf den Boden gemalt, dass man kaum noch erkennen kann. Das führt meiner Meinung nach dazu, dass die Bewohner und nicht Bewohner der Meinung sind, dass hier 50 gilt. Wenn man einige Jahre Fahrerfahrung hat kann man beobachten, dass sich viele der Befahrer der Bohlinger Straße nicht einmal daran halten. Es bewegen sich auch häufig Lieferfahrzeuge mit einem Affenzahn hier hin und wieder zurück von Prime Lieferanten bis zum Warentaxi was stattliche 3,5t haben darf. Wir wohnen in einem Gebiet mit vielen Kindern die hier häufig in den Seitenstraßen spielen. Der Schulweg zur Hardtschule ist ist quasi die ganze Bohlinger Straße entlang, auch das ist nirgends zu sehen. Möglichkeiten bestehen durch Beschilderung Zone 30 vielleicht an jeder zweiten Kreuzung hin und zurück, Schilder die zumindest die Rechts vor Links Regel zeigen gibt es auch nicht, es gibt keine Markierungen an den Kreuzungen an zu den Querstraßen.
KOMMENTARE
Guten Tag,
nach dem Gesetz dürfen Zonen nur an deren Anfängen bzw. Enden beschildert werden. Eine Wiederholung der Beschilderung innerhalb der Zone ist nicht zulässig. Daher fehlt tatsächlich keine Beschilderung. Wir können prüfen, ob mittels Markierungen gearbeitet werden kann und leiten Ihr Anliegen daher an unsere Verkehrskommission.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
nach dem Gesetz dürfen Zonen nur an deren Anfängen bzw. Enden beschildert werden. Eine Wiederholung der Beschilderung innerhalb der Zone ist nicht zulässig. Daher fehlt tatsächlich keine Beschilderung. Wir können prüfen, ob mittels Markierungen gearbeitet werden kann und leiten Ihr Anliegen daher an unsere Verkehrskommission.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
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